Ticket für Papierlose

Flüchtlinge, die weder über einen Pass noch über Ersatzpapiere einer Botschaft verfügen, werden aus Hamburg mit dem so genannten Standardreisedokument abgeschoben. Dieses Behördenpapier ist nur für die einmalige Einreise in bestimmte Länder gültig. Die Ausländerbehörde verwendet es laut ihrer Pressestelle nach einem Vorschlag der EU seit 1994 für „Rückführungen, wenn es nicht möglich ist, reguläre Papiere des Herkunftslandes zu erhalten“. Über die Akzeptanz informiere sie sich bei den deutschen Botschaften oder durch Lageberichte des Auswärtigen Amtes, „die aber Verschlussache sind“. Wie der Flüchtlingsrat und Juristen beklagen, schiebt die Behörde systematisch mit diesem Papier ab, auch wenn es die Zielländern nicht anerkennen. wei