: Blömer ärgert OB Schramma
In der Plakataffäre der Kölner Christdemokraten ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Handelt es sich um eine Privat- oder Parteispende? Das bleibt die spannnende Frage
Köln taz ■ In der Affäre um die Wahlkampfunterstützung Fritz Schrammas durch den Kölner Bauunternehmer Ewald Hohr hat der frühere CDU-Parteichef Richard Blömer erneut den OB belastet. Wie Blömers Anwalt Alexander Hellwig gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärte, seien die strittigen Plakate für den OB-Wahlkampf 2000, die Hohr persönlich bezahlte, „nach Kenntnis von Herrn Blömer ausschließlich in Zusammenarbeit zwischen Herrn Schramma, Herrn Hohr und der Agentur Barten & Barten entstanden“. Deshalb seien die Plakate auch ohne CDU-Logo erschienen.
Blömer sei damals nicht „auch nur entfernt auf die Idee gekommen, die Privatinitiative des Herrn Hohr als Sachspende für die Partei anzusehen“. Die Plakataktion habe vielmehr „offensichtlich dem Wunsch von Herrn Schramma“ entsprochen, „ein eigenes ‚persönliches Sympathie-Plakat mit einem vernünftigen Bild‘“ zu veröffentlichen. Hierzu habe Hohr Schramma die Übernahme der Kosten zugesagt. So sei Blömer denn auch der Preis – 42.631,07 Mark – unbekannt gewesen. „Dies dürfte auch für die übrigen Vorstands- und Kommissionsmitglieder, Herrn Schramma wohl ausgeschlossen, zutreffen“, so Blömers Anwalt.
Der OB hat demgegenüber stets erklärt, er wisse nicht, „wer im Einzelnen welche Werbemaßnahme, zum Beispiel welches Plakat, bezahlt hat“. Auch Hohr bekundete bislang, er habe „über diese Spende und deren Abwicklung mit Herrn Schramma selbst während und auch nach dem Wahlkampf nie gesprochen“.
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen Schramma wegen des Verdachts der Vorteilsnahme eingeleitet. Es bestehe aber nur ein „sehr schwacher Anfangsverdacht“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Kapischke dem Kölner Stadt-Anzeiger. Schrammas Anwalt Nobert Gatzweiler betonte, die Einleitung formeller Ermittlungen beruhe allein auf einer Strafanzeige des „Pro Köln“-Ratsherrn Manfred Rouhs. „Hinzugetretene Verdachtsmomente eines auch nur im Ansatz unkorrekten Verhaltens“ seines Mandanten gebe es nicht. Der OB gibt sich optimistisch: „Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren zügig beendet.“
Unterdessen hat sich CDU-Parteichef Walter Reinarz nach einem Gespräch mit Schatzmeister Peter Jungen nun doch dessen Sichtweise angeschlossen, dass „aus damaliger Sicht nach den damals vorliegenden Unterlagen und Belegen“ der Rechenschaftsbericht der Kölner CDU für das Jahr 2000 „zutreffend“ gewesen sei. Gleichzeitig verwies Reinarz aber auf ein neues Schreiben der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, nach der heute davon auszugehen sei, dass es sich trotzdem um eine Parteispende gehandelt habe.
Nach dem neuen Parteiengesetz wäre diese Argumentation nur schwer aufrechtzuerhalten. Denn danach handelt es sich erst dann um eine Parteispende, „wenn sie in den Verfügungsbereich eines für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds oder eines hauptamtlichen Mitarbeiters der Partei gelangt sind.“ Das war im Fall der Finanzierung der beiden Schramma-Plakate durch Hohr eindeutig nicht der Fall. Seinerzeit galt jedoch noch das alte Gesetz – ohne entsprechende Festlegung. PASCAL BEUCKER