Banken haften für falsche Tipps

FRANKFURT/M. rtr ■ Banken müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt für fehlerhafte Beratung von Anlegern haften. Einem Anleger, der auf Empfehlung seiner Bank im Juli 2001 eine Argentinien-Anleihe gezeichnet hatte, sei ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Anlegeberatungspflicht zugesprochen worden, teilte das Gericht gestern mit. Die Empfehlung zum Erwerb der Anleihe sei nicht anlegergerecht gewesen, weil dessen Risikoprofil eher im mittleren Bereich gelegen habe und die hoch riskanten Argentinien-Anleihen für ihn nicht in Frage gekommen wären. Der Anleger müsse sich aber ein Mitverschulden von 30 Prozent des Schadens anrechnen lassen. Er habe gewusst, dass die Bank kein unabhängiger Berater gewesen sei, sondern mit der Empfehlung ein erhebliches Provisionsinteresse verfolgt habe. (Az. 23 U 281/03)