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Archiv-Artikel

Eine Kita-Chaos-Vermeidungs-Kammer

Am 1. Januar tritt das neue Kita-Gesetz in Kraft – eigentlich soll Hamburg dann auch eine Kita-Elternkammer bekommen. Initiativen fürchten aber, dass diese mangels städtischer Unterstützung nicht zustande kommt. Sozialbehörde will alle Eltern Anfang Januar über „Möglichkeit“ informieren

Im Streit um den Kita-Etat 2005 kam es bekanntlich kurz vor Jahresschluss zur Einigung zwischen Stadt und Kita-Verbänden. Eltern waren an diesen Gesprächen nie beteiligt. Sie haben seit jeher im Streit um Hamburger Kita-Politik nur eine Bittstellerposition und werden nicht, wie die Elternkammer der Schulen, in Entscheidungen einbezogen.

Das soll jetzt anders werden. Zum 1. Januar tritt das Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) in Kraft, welches unter Paragraph 25 einen „Landeselternausschuss“ vorsieht, den die Jugendbehörde künftig über alle „wesentlichen“ Kita-Angelegenheiten „zu informieren und zu hören“ hat. Der langjährige Elternvertreter Mat–thias Taube sieht in dieser Kammer etwas „sehr Konstruktives“, mit dem sich langfristig auch Stadt und Träger einen Gefallen täten. „Wenn man frühzeitig die Eltern mit ins Boot geholt hätte, wäre das Kita-Chaos vermieden worden“, ist der Vater gar überzeugt: „Es hätte den nötigen Ausgleich der Interessen gegeben, bevor ein solch riesiger Systemwechsel passiert.“ So aber blieben tausende Eltern über Monate ohne Kita-Platz.

Auch die jetzt noch vom CDU-Senat geplanten, angeblich „maßvollen“ Erhöhungen der Gruppengrößen und Gebühren sind nur begrenzt im Elterninteresse. Da mag es dem ein oder anderen zupass kommen, wenn sich die Gründung der Kita-Kammer verschleppt.

Laut Sozialbehördensprecher Oliver Kleßmann sollen Anfang Januar die Eltern darüber informiert werden, dass es die „Möglichkeit“ gibt, eine Landesvertretung zu wählen. Doch zuvor, so steht es in Paragraph 25, müssen alle Kitas mit mehr als drei Gruppen einen „Elternausschuss“ wählen, der wiederum einen Vertreter in einen „Bezirkselternausschuss“ delegiert, welche dann erst den Landesausschuss wählen.

Die Frage ist nun, wer hier wann die Initiative ergreifen muss? Laut Taube wäre es Aufgabe der Behörde, Termine zu setzen und einen „Rahmen“ zu schaffen, den die Eltern dann ausfüllen. Zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August müsste die Landesvertretung stehen. „Die Eltern müssen nicht auf die Behörde warten. Sie können einfach loslegen“, erklärt indes die SPD-Abgeordnete Andrea Hilgers. Die Behörde solle die Eltern beim Verschicken von Post „praktisch unterstützen“.

„Ohne Temine und formale Vorgaben ist der Frust für die Eltern vorprogrammiert“, warnt der Vater Torsten Lütten, der sich schon seit einem Jahr in einer Gruppe namens „Kita-Elternkammer in Gründung“ engagiert. Denn es gäbe Kita-Leitungen, die eine Elternvertretung „scheuen und blockieren“. Lütten: „Die Behörde muss die Kita-Leitungen verpflichten, Informationen über die Elternvertretung auch weiterzugeben und sie zu unterstützen.“ Und mit ehrenamtlichem Engagement allein, so Lüttens Erfahrung, könne die Kammer nicht aufgebaut werden. Auch müsste genauer definiert sein, wie deren Legitimation entsteht. Die Elternkammer der Schulen hat laut Schulgesetz enge Fristen für die Wahlen, im Kita-Gesetz jedoch fehlen solche Angaben.

„Keiner weiß momentan genau, was nötig ist, um die Kammer zu gründen“, moniert auch Eike Springer von der Winterhuder Elterninitiative namens „www.kitaprotest.de“. Um dafür zu sorgen, dass sich die Kammer trotzdem bildet, wolle man Anfang Januar gemeinsam mit dem Bündnis „Eltern für familiengerechte Betreuung“ zu einem landesweiten Elterntreffen einladen. Kaija Kutter

Informationen unter www.kita-gutschein.de, www.kitaprotest.de oder bei Torsten Lütten unter Tel.: 31 79 55 99