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Archiv-Artikel

Rüruppen oder Riestern ist die Frage

Da die Kapitallebensversicherungen jetzt versteuert werden müssen, hoffen die Versicherungen auf einen neuenHit: Neben der bislang gefloppten Riester- gibt es nun die Rürup-Rente. Auch diese hat allerdings ihre Nachteile

HAMBURG taz ■ Die Hoffnung hat einen Namen: Rürup-Rente. So heißt der Verkaufsschlager des kommenden Jahres, hofft die bundesdeutsche Versicherungswirtschaft. Der bisherige Bestseller, die Kapital-Lebensversicherung, wird sich nach dem Wegfall der Steuerbefreiung nur noch schwer losschlagen lassen. Ab 1. Januar soll die neue, staatlich geförderte Basis- oder Rürup-Rente das Loch stopfen.

„Durch die Rentenreform 2001 sinkt das gesetzliche Rentenniveau für künftige Generationen“, sagt ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sie würden als Rentner weniger als 50 Prozent ihres letzten Nettogehaltes erhalten. Daher erhalte die kapitalgedeckte Vorsorge in Zukunft große Bedeutung für die Alterssicherung.

Dafür hat die rot-grüne Bundesregierung die am 1. Januar startende und üppig subventionierte „Basis-Rente“ geschaffen, die bereits jetzt „Rürup-Rente“ heißt – nach ihrem Erfinder, dem Sachverständigenratsmitglied Bert Rürup (SPD). Der Clou: Sie wird lebenslang in monatlichen Raten überwiesen, keinesfalls – nicht einmal teilweise – auf einen Schlag. Dies ist nicht selbstverständlich, denn selbst bei der ebenfalls stark reglementierten Riester-Rente darf immerhin 30 Prozent des angesparten Kapitals am Stück ausgezahlt werden. Als reine Geldanlage wie die Kapitallebensversicherung ist die Rürup-Rente also nicht zu nutzen – aber eben auch nicht zu missbrauchen. Zudem gibt es die erste Auszahlung nicht vor dem sechzigsten Geburtstag, und die Rente darf nicht an Dritte vererbt oder übertragen werden.

Kein Wunder, dass das Konzept beim GDV ursprünglich auf wenig Gegenliebe stieß. Auch jetzt noch sehen die Vertriebsleute in den Einschränkungen massive Verkaufshandicaps. Allerdings haben sie derzeit auch keine anderen möglichen Hits im Angebot. Und einen großen Pluspunkt hat die Rürup-Rente immerhin: Es gibt staatliche Zuschläge. 2005 dürfen 60 Prozent der Prämien von der Steuer abgesetzt werden. Danach steigt dieser Satz um jährlich 2 Prozentpunkte, so dass ab 2025 die gesamten Beiträge steuermindernd wirken. Jedoch müssen die Auszahlungen – wie alle Gewinne aus neu abgeschlossenen Rentenversicherungen – versteuert werden, also 2005 zu 50 Prozent. Der Anteil erhöht sich bis 2040 auf 100 Prozent.

Fertige Produkte werden die Versicherungen ab Neujahr nach und nach herausbringen. Doch ist in der Branche die Unsicherheit zu spüren, ob „Rürup“ boomt wie bislang die Lebensversicherung oder ein Flop wird wie die Riester-Rente.

Für Selbstständige und auch für Besserverdiener, die als Freiberufler, Arbeitnehmer oder Beamte ihre Steuern zahlen, kann die neue Rente lukrativ sein: Mit zunehmender Steuerlast steigt auch die reale staatliche Förderquote – und damit letztlich die effektive Rendite. Volker Landwehr, Steuerexperte beim GDV, sieht keine vergleichbare Anlage, die so massiv steuerlich gefördert werde und dabei so hohe Einzahlungen erlaube.

Skeptischer ist das Deutsche Institut für Altersvorsorge. Rürup-Renten lohnen sich im Vergleich zum „freien Sparen“ nur, wenn unbedingt eine lebenslange, unvererbbare Rente gewünscht werde. Das wird wiederum von anderen Experten angezweifelt. Den eigenen Fall nachzurechnen kann sich auszahlen.

HERMANNUS PFEIFFER