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Archiv-Artikel

Hartze Zeiten

Alle erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen sowie arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger bekommen künftig das Arbeitslosengeld II. Ein Alleinstehender erhält 345 Euro zum Leben, im Osten 14 Euro weniger. Hinzu kommen die Wohnkosten. Familien von Arbeitslosengeld-II-Empfängern bekommen mehr, ähnlich den heutigen Leistungen in der Sozialhilfe. Wer vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II rutscht, erhält für eine Übergangszeit Zuschläge.

Arbeitslosengeld II-Empfänger dürfen nur Vermögen in Höhe bestimmter Freibeträge besitzen. Die Freibeträge liegen bei 200 Euro pro Lebensjahr plus 200 Euro pro Lebensjahr für die private Alterssicherung.

Das Partnereinkommen wird beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II ähnlich streng angerechnet wie bisher in der Sozialhilfe. Das bedeutet, dass schon ein Partnereinkommen von netto 1.400 Euro dazu führen kann, dass der/die arbeitslose PartnerIn kein Arbeitslosengeld II bekommt.

Die Arbeitsagenturen wollen hunderttausende von 1-Euro-Jobs schaffen, so genannte Mehraufwandsentschädigungs (MAE)-Maßnahmen. Erwerbslose dürfen diese Jobs nicht ablehnen. Dafür gibt es in der Regel 1,50 Euro die Stunde, die zum Arbeitslosengeld II hinzuverdient werden können.