: Gericht bestätigt Aus für Jan Lerch
„Abendschau“-Moderator Jan Lerch hat nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung beim RBB. Wie das Gericht gestern mitteilte, wurden damit das erstinstanzliche Urteil vom 21. Dezember bestätigt und ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt. Lerch wollte mit dem Antrag erreichen, nach Auslaufen seines Vertrages zum Jahresende noch im Januar weiter zu arbeiten, wie es in den Dienstplänen vorgesehen war. Der Streichung aus diesen Plänen lag laut Gericht die Entscheidung des RBB zu Grunde, den 38-Jährigen ab Januar nicht mehr als Moderator zu beschäftigen. Während Lerch hierin eine Reaktion auf seinen Einsatz für die Interessen der freien Mitarbeiter sehe, werfe ihm der RBB illoyales Verhalten vor, so das Gericht. Der einstweilige Rechtsschutz diene der Sicherung, nicht aber der Durchsetzung eines Anspruchs. Anderes gelte nur, wenn unverhältnismäßig große Nachteile für den Antragsteller abzuwehren seien. Hieran habe es gefehlt. DPA