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Archiv-Artikel

Karlsruhe billigt Stiftung

Verfassungsgericht erklärt Stiftungsregelung zur Entschädigung von Zwangsarbeitern für rechtmäßig

KARLSRUHE rtr ■ Vier Jahre nach der Gründung der deutschen Zwangsarbeiter-Stiftung hat das Bundesverfassungsgericht die Entschädigungsregelungen für die NS-Opfer des Zweiten Weltkriegs als rechtmäßig anerkannt und Beschwerden von vier Betroffenen abgewiesen. Der von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ angestrebte endgültige und „gerechte Interessenausgleich“ sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so das Gericht.

Die Eigentumsrechte der vier Kläger, zwischen 1915 und 1925 geborene polnische Juden, seien durch die pauschalen Entschädigungen nicht verletzt. Bei allen Unzulänglichkeiten sei die Entschädigungsregelung für die 1,7 Millionen noch lebenden Zwangsarbeiter angemessen, befanden die Verfassungsrichter gestern. Die Rechte der Opfer würden insgesamt gestärkt, weil eine Durchsetzung jedes einzelnen Anspruchs sehr schwierig geworden wäre.