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Archiv-Artikel

SSW braucht fünf Prozent

Oberverwaltungsgericht Schleswig erklärt SSW-Befreiung von der Wahl-Sperrklausel für verfassungswidrig

SCHLESWIG dpa ■ Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hält die Befreiung des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) von der Fünf-Prozent-Klausel bei Landtagswahlen weiter für verfassungswidrig. Ein Senat beschloss gestern erneut, dazu eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, denn das Land hat kein Verfassungsgericht. Die Richter begründeten ihre Ansicht damit, dass der dänisch orientierte SSW nach einer Rechtsänderung zur Wahl 2000 auch im Landesteil Holstein wählbar war und die dortigen Stimmen in die Mandatsverteilung eingingen. In Holstein sei aber keine dänische Minderheit erkennbar, sodass dort ein Privilegierungsgrund fehle.

Der SSW befürchtet nun vor der Landtagswahl eine Verunsicherung der Wähler. Karlsruhe hatte im November einen gleich lautenden OVG-Beschluss von 2002 als unzulässig zurückgewiesen, weil ihm weitergehende Darlegungen fehlten.