: Wer raucht, könnte fliegen
Zur Durchsetzung des Rauchverbots dürfen Schulen auch „förmliche Ordnungsmaßnahmen“ verfügen. Diese gehen im Extremfall bis zur Schulentlassung
Ab August soll bekanntlich das Rauchen an allen Hamburger Schulen verboten sein. Wie nun aus dem Entwurf der dazugehörigen Senatsmitteilung hervorgeht, können Schulen in der Sekundarstufe I und II auch „förmliche Ordnungsmaßnahmen“ treffen, wenn zuvor versuchte „Erziehungsmaßnahmen“ nicht greifen und „fortgesetzt“ gegen das Verbot verstoßen wird.
Ein Katalog beider Maßnahmen ist unter Paragraph 49 des Hamburger Schulgesetztes aufgeführt. Zu „Erziehungsmaßnahmen“ zählen beispielsweise ein pädagogisches Gespräch, „Nachholen versäumten Unterrichts“ oder auch „Nachschau in der Kleidung oder in mitgeführten Sachen“. Die Ordnungsmaßnahmen sind in sechs Stufen unterteilt und enden schlimmstenfallsmit der Entlassung aus dem Schulwesen. Der Senat nennt „insbesondere“ Maßnahme eins und zwei, „Verweis und kurzfristiger Ausschluss vom Unterricht“, was mit Aufgaben wie „Reinigen des Schulgeländes“ verknüpft werden könne.
Bildungsbehördensprecher Alexander Luckow weist darauf hin, dass der Paragraph 49 auch bisher schon bei Regelverstößen angewandt worden sei: „Dies sind keine neuen Sanktionen, sie weiten sich nur auf die Nichtbeachtung des Rauchverbotes aus.“ Allerdings zeigten bisherige Erfahrungen der Schulen, dass mit diesen Maßnahmen im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum „sehr verantwortlich“ umgegangen werde.
Ohnehin darf laut Senatsdrucksache zunächst einmal jede Schule einzeln ihr Konzept für ein Rauchverbot entwickeln, wobei kein „verbindlicher Sanktionskatalog“ vorgeschrieben ist.
Sprecher Luckow nennt die Förderschule Frieda-Stoppenbrink (www.frieda-stoppenbrink-schule.de) als „positives Beispiel“. Dort verbannten Schüler und Lehrer bereits 2003 Zigaretten vom Schulhof und entwickelten einen „Maßnahmenkatalog“, der als Höchststrafe einen Anti-Raucher-Kurs vorsieht. Bereits beim ersten Verstoß verliert der Schüler die „Nichtraucher-Clubkarte“, die ihm Zugang zu attraktiven Pausenangeboten verschaffte.
Der Elternkammer-Vorsitzende Holger Gisch hält die Androhung von Ordnungsmaßnahmen für falsch. „Hier wird ein Jugendlicher, der raucht, mit jemandem, der den Unterricht massiv stört, auf eine Stufe gestellt“, warnt er. Da es einem 16-Jährigen an sich erlaubt ist, zu rauchen, könne es nicht sein, dass wegen einer „an sich legalen Sucht“ die Schullaufbahn leide.
Verbotskritiker ahnen zudem, dass künftig vor dem Schultor gepafft wird. Berufs- und Oberstufenschülern ist es in längeren Pausen gestattet, den Hof zu verlassen. Laut Luckow können Schulen diese Erlaubnis einschränken, sofern dies „aufgrund konkreter Vorkommnisse zum Schutz der Schüler“ geboten scheint. Kaija Kutter