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Archiv-Artikel

Bei Verspätung Geld zurück

Ein Gesetz zur Stärkung der Fahrgastrechte verhandeln ab morgen die Gremien des Bundesrats. Die Bahn droht mit Erhöhung der Ticketpreise, wenn das durchkommt

Von HG

BERLIN taz ■ Die Bahn soll künftig haften, wenn ihre Züge zu spät sind. Zumindest sieht das eine Gesetzesinitiative vor, die die nordrhein-westfälische Landesregierung im Bundesrat eingebracht hat. Ab morgen wird sie dort in dem zuständigen Ausschuss beraten. Danach soll, wer mit Bus oder BRückfahn nicht pünktlich ankommt, eine Entschädigung einklagen können.

Genauer: Im Nahverkehr sollen Pendler einen Anspruch auf eine kostenlose Fahrt erhalten, wenn der Zug ausfällt oder sich um mehr als 20 Minuten verspätet. Alternativ können auch die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel erstattet werden – ein Taxi zum Beispiel. Bei Mängeln im Fernverkehr soll Fahrgästen Schadenersatz zustehen, den die Bahn mit einer Pauschalsumme zahlen kann. Nicht zahlen soll die Bahn allerdings bei „höherer Gewalt“, wozu etwa ein Streik gehört.

Bislang sind Entschädigungen allein Sache der Bahn. Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es zwar eine Kundencharta. Mit ihr hat die Bahn die bis dahin geltenden Kulanzregeln in einen Rechtsanspruch verwandelt: Wenn sich Züge im Fernverkehr mehr als eine Stunde verspäten, bekommen die Passagiere einen Reisegutschein. Allerdings ist das nicht in einem Gesetz, sondern nur in den Beförderungsbedingungen festgeschrieben.

Der grünen NRW-Verbraucherministerin Bärbel Höhn, derzeit im Wahlkampf, reicht das nicht. Die Bahn könne ihre Geschäftsgrundlage jederzeit wieder ändern. Derweil warnt die Deutsche Bahn: „Überzogene Fahrgastrechte wirken sich nachteilig auf die Preise aus.“ HG