VW-ABGEORDNETE SOLLEN ZAHLEN

Die von VW gesponserten niedersächsischen SPD-Abgeordneten Ingolf Viereck und Hans Hermann Wendhausen sollen als erste deutsche Parlamentarier unrechtmäßig erhaltene Nebeneinkünfte an den Staat abführen. Der niedersächsische Landtagspräsident Jürgen Gansäuer drohte ihnen gestern mit dem Einzug des zweiten Gehaltes, das der Automobilkonzern den beiden Parlamentariern zehn Jahre lang gezahlt hat.

Ein Brief der Volkswagen AG hatte den CDU-Politiker in der Auffassung bestärkt, dass den „von der Volkswagen AG gezahlten Vergütungen keine adäquaten Gegenleistungen“ der Abgeordneten entsprachen. Das Unternehmen schrieb dem Landtagspräsidenten, dass beide Mitarbeiter „bei voller Zeitsouveränität und Verzicht auf den Nachweis ihrer Tätigkeit freigestellt“ wurden und man „auf die Einbindung in die betriebliche Organisationsstruktur“ und „eine Dokumentation von Arbeitszeit und Arbeitsumfang“ von da an verzichtet habe. Gansäuer geht mittlerweile von einer Umkehr der Beweislast aus. Die Abgeordneten müssten nun „ihrerseits den positiven Beweis über erbrachte Tätigkeiten führen“.

Gehaltszahlungen an einen Abgeordneten, dem keine „tatsächlich erbrachte und mit seinem Mandat nicht zusammenhängende Tätigkeit“ entspricht, verbietet das niedersächsische Abgeordnetengesetz aber schon seit 1978. Zuvor hatte allerdings kein niedersächsischer Landtagspräsident die Abführung verlangt. Bei den beiden Abgeordneten geht es wohl um mindestens 300.000 Euro. ÜO