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Archiv-Artikel

NRW wählt nicht zur Bundestagswahl

GERICHT Kommunalwahlen im August müssen nicht verschoben werden. Das könnte der FDP nutzen

KÖLN taz | Im Streit um den Termin der nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen hat sich die schwarz-gelbe Regierung durchgesetzt. Der Landesverfassungsgerichtshof in Münster bestätigte den von CDU und FDP vereinbarten Wahltermin am 30. August und wies damit eine Klage von SPD und Grünen zurück. Es gebe nachvollziehbare Gründe, die Wahlen nicht wie von der Opposition gefordert mit der Bundestagswahl am 27. September zusammenzulegen. Insbesondere bestünde ansonsten die Gefahr, dass kommunalpolitische Themen hinter den bundespolitischen zurücktreten würden.

SPD, Grüne und die Linkspartei hatten Schwarz-Gelb parteitaktische Willkür bei der Terminfestlegung vorgeworfen. Ziel sei eine möglichst geringe Wahlbeteiligung, da das die Chancen der Liberalen erhöhe. Ursprünglich hatten CDU und FDP die Kommunalwahlen am 7. Juni parallel zur Europawahl stattfinden lassen wollen. Das jedoch untersagten die NRW-Verfassungsrichter auf Antrag von Rot-Grün, weil der Zeitraum zwischen dem Wahltermin und der Konstituierung der neu gewählten Gremien im Oktober zu groß sei.

Der Bund der Steuerzahler appellierte an die Landesregierung, trotz des Urteils die Kommunal- mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Zwei Drittel der Bürger hätten sich in Umfragen dafür ausgesprochen. Außerdem könnten bis zu 42 Millionen Euro bei einem gemeinsamen Termin eingespart werden.

Ebenfalls gescheitert sind SPD und Grüne mit ihrem Normenkontrollantrag gegen die von Schwarz-Gelb beschlossene Abschaffung des Stichentscheids bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräten. Deren Direktwahl in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit verletze keine Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats, befanden die Richter. Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisierte die Entscheidung. Demokratiepolitisch sei die Wahl von Bürgermeistern ohne eindeutige Mehrheit falsch.

PASCAL BEUCKER