: Wehrpflicht angezählt
Nach Urteil von Bundesverwaltungsgericht: Verfechter der Berufsarmee bei SPD und Grünen melden sich wieder
BERLIN epd/dpa ■ Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Wehrgerechtigkeit hat erneut eine Debatte über die Wehrpflicht ausgelöst. Bundestagsabgeordnete von SPD und Grünen drängten gestern darauf, die Frage schnell politisch zu lösen.
Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, die Einberufungspraxis der Bundeswehr verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Die getroffene Auswahl der Wehrpflichtigen verletze die Wehrgerechtigkeit nicht. Das Urteil betraf den Fall eines 22-Jährigen, der gegen seine Einberufung geklagt hatte.
Der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen, Winfried Nachtwei, bezeichnete das Urteil als unbefriedigende Antwort auf die Wehrungerechtigkeit. Daher müsse die Politik jetzt die Wehrform-Frage rasch klären, sagte Nachtwei im SWR. Er kündigte „Diskussionsdruck“ von den Grünen an. Die Chancen für einen Wechsel zu einer Berufsarmee stehen nach Nachtweis Einschätzung gut, da sich bei der SPD die Haltung dazu in den vergangenen anderthalb Jahren gelockert habe.
Ute Vogt, Chefin der SPD Baden-Württemberg und Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, bestätigte dies gestern. Sie plädiert wie ihr Landesverband für die Abschaffung der Wehrpflicht. Ihrer Ansicht nach ist auch Verteidigungsminister Peter Struck „nicht verbissen“ in dieser Frage.
Bundeswehrverbandschef Bernhard Gertz begrüßte dagegen das Urteil. Das Gericht habe den Gegnern der Wehrpflicht nicht den „Gefallen getan, die Wehrpflicht sozusagen juristisch zu erledigen“, so Gertz im RBB. Generalmajor a. D. Manfred Eisele wies darauf hin, dass die Berufsarmeen anderer Länder große Schwierigkeiten hätten, qualifizierten Nachwuchs zu finden.