: Zugang zu Fahd-Akademie versagt
BERLIN taz ■ Den Kindern zweier muslimischer Familien ist vom Verwaltungsgericht Berlin der Besuch der privaten „König Fahad Akademie“ untersagt worden. Das Gericht wies in getrennten Verfahren ihren Antrag auf Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht zurück. Die Urteilbegründung lautete, dass mit dem Besuch der Akademie die Schulpflicht nicht erfüllt werde. Diese sei kein Bildungsangebot, das den Eltern zur Disposition stehe. Es gehe auch um ein öffentliches Interesse an der Erziehung der Kinder zu selbstverantwortlichen Gesellschaftsmitgliedern. Nur bei ganz wenigen Ausnahmen sei eine Befreiung von der Schulpflicht möglich, so die Richter. Fehlende Deutschkenntnisse oder ein zeitlich befristeter Aufenthalt in Deutschland legimierten eine Befreiung nicht. Az: VG 3 A 909.04 vom 6. 1. 05 und VG 3 A 1210.04 vom 17. 1. 05