: KEIN RECHT AUF QUALIFIZIERUNG
In Nordrhein-Westfalen können zehn Kommunen ihr Budget zur Umsetzung der Hartz IV-Gesetze selbst verwalten. Die Städte Hamm und Mülheim, sowie die Kreise Coesfeld, Ennepe-Ruhr, Minden-Lübbecke, Kleve, Borken, Düren, Steinfurt und der Hochsauerlandkreis verwalten das Arbeitslosengeld II selbständig.
Für Beschäftigte, die sich mit einem 1-Euro-Jobs Geld hinzuverdienen wollen, gibt es kein festgeschriebenes Anrecht auf Qualifizierungsmaßnahmen.
Im vergangenen Jahr war den Trägern von Weiterbildungseinrichtungen zugesichert worden, pro Ein-Euro-Jobber 500 Euro pro Monat zu erhalten. Davon sollten 200 Euro für Lohn und 300 Euro für Betreuung und Weiterbildung ausgegeben werden dürfen.
Die „optierenden“ Kommunen wollen an der Weiterbildung sparen. Entweder sie organisieren die Qualifizierung mit eigenem Personal, oder geben den privaten Trägern der gemeinnützigen Jobs weniger Geld. KOK