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Archiv-Artikel

Beamte belastet

Für den Herzstillstand eines betrunkenen Mannes in der Zelle sollen Polizeibeamte verantwortlich sein

BONN dpa/taz ■ Polizeibeamte sollen für das Koma eines Mannes verantwortlich sein, den sie zuvor in Gewahrsam nahmen. Der 31-Jährige war am 17. November 2004 in einer Bonner Polizeizelle ins Koma gefallen, jetzt werden Polizeibeamte durch ein rechtsmedizinisches Gutachten schwer belastet. Das bestätigte gestern ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft. Angaben zum Gutachten machte er nicht. Die Anklagebehörde ermittelt wegen Körperverletzung im Amt gegen vier Polizisten und einen Polizeiarzt. Ein Anwalt der Polizisten bestätigte, dass laut Gutachten in der Zelle ein fundamentaler und vor allem lebensbedrohlicher Fehler gemacht wurde.

Der stark angetrunkene Mann hätte niemals in Bauchlage gelegt werden dürfen, hieß es. „Für derart alkoholisierte Menschen bedeutet das Lebensgefahr“, sagt der Sprecher. Ein Merkblatt, das in der Polizeibehörde verteilt wird, warnt vor einer solchen Behandlung. Bei dem Mann wurde ein Blutalkoholwert von drei Promille ermittelt.

Der 31-Jährige wurde in Polizeigewahrsam genommen, weil er randaliert haben soll. Nach Angaben der Polizei habe er sich auch in der Zelle nicht beruhigen wollen. Der Mann sei in Bauchlage gelegt und an Händen und Füßen gefesselt worden, um ihm eine Blutprobe zu entnehmen, erklärte die Polizei. Zudem soll sich ein Polizeibeamter mit seinem ganzen Gewicht auf den Rücken des Mannes gekniet haben. In dieser Lage wurde der Mann mindestens 20 Minuten allein gelassen. Niemand will bemerkt haben, dass der gefesselte Mann blau angelaufen war und einen Herzstillstand erlitt.

Das Gutachten wird den Mann nicht mehr erreichen. Seit seiner verspäteten Reanimation liegt der 31-Jährige im Koma. Der Hirnschaden, den der Mann wegen mangelnder Durchblutung und Sauerstoffzufuhr erlitten hat, ist vermutlich irreparabel.