: DAS BOEUF DE HOHENLOHE
Die Historie: Der Name „Boeuf de Hohenlohe“ entstand Ende des 18. Jahrhunderts. Die Hohenloher Bauern exportierten während der Hungersnot nach der Französischen Revolution Rindfleisch nach Frankreich – als Boeuf de Hohenlohe. Im 20. Jahrhundert geriet das Boeuf in Vergessenheit. Erst 1998, mit der Gründung der Erzeugergemeinschaft Boeuf de Hohenlohe, haben die Bauern wieder angefangen, ihre Tiere unter diesem Label zu vermarkten.
Die Richtlinien: 1) Aufzucht: Gentechnische Eingriffe, Embryotransfer und Zukauf von Tieren aus Embryotransfer sind untersagt. 2) Tierhaltung: Der Tierbestand ist angepasst an die Betriebsbedingungen und auf maximal zwei Tiere pro Hektar begrenzt. In den Stallungen ist Stroheinstreu Pflicht, ebenso wie Gruppenhaltung, Auslauf und Tageslicht. 3) Fütterung: Verboten sind gentechnisch verändertes und tierisches Futter sowie Medikamente und Leistungsförderer. Erlaubt sind ausschließlich hofeigene Futtermittel: Heu, Gärheu, Futterstroh, im Sommer Weiden-Grünfutter, Maissilage. 4) Transport: Kommerzielle Tiertransporte sind untersagt. Der Einsatz von Elektrotreibern und Schlagstöcken wird mit Bußgeld belegt.
Der Geschmack: Das Fleisch des Boeuf de Hohenlohe wird im Fachbuch „Das deutsche Rind“ (1899) als „feinfaserig, marmoriert, zart und schmackhaft“ bezeichnet. TOK