Stopp von Brechmittel-Einsatz

betr.: Brechmittel-Einsatz

Spätestens seit dem Tod des Hamburgers Achidi J. 2001 war bekannt, dass der zwangsweise Einsatz von Brechmitteln lebensgefährlich ist. Einen „sachgerechten“ Zwangseinsatz von Brechmitteln, wie Senator Röwekamp meint, kann es nicht geben. Der Flüchtlingsrat Bremen fordert deshalb über die Aussetzung der Zwangsverabreichung hinaus einen sofortigen und allgemeinen Stopp des Einsatzes von Brechmitteln in Bremen und bundesweit.

Der Zynismus, mit dem Innensenator Röwekamp angesichts des Todes eines Menschen die Ereignisse kommentiert hat, ist unerträglich. Für einen Senator untragbar ist zudem das mangelnde rechtsstaatliche Bewusstsein, das er zum Ausdruck gebracht hat. Solange ein Mensch nicht verurteilt ist, gilt er zunächst als Verdächtiger und nicht als Schwerverbrecher. Und selbst wenn er überführt wird, bleibt er weiterhin ein Mensch und ist nicht unmenschlichen, entwürdigenden oder gar lebensgefährlichen Praktiken auszusetzen.

Ein Innensenator, der meint, dass ein möglicher Drogendealer „körperliche Nachteile“ in Kauf zu nehmen hat, hätte nicht im Amt bleiben dürfen.

Britta RATSCH-MENKE (Flüchtlingsrat Bremen)