: Vorsicht Kamera im Szeneviertel
VIDEOÜBERWACHUNG Heimlich hat die Polizei im Hamburger Schanzenviertel Videokameras bei Privatleuten angebracht, um das Treiben auf der Straße zu beobachten. „Unzulässig“, sagen Experten
Der neueste Einfall der Polizei im Hamburger Schanzenviertel sorgt für Unfrieden in der schwarz-grünen Koalition: So ist bekannt geworden, dass sich Polizisten bemüht haben, Videokameras an Fenstern oder Balkonen von AnwohnerInnen installieren zu dürfen, um das Treiben auf den Straßen des „Szenestadtteils“ festzuhalten.
Inzwischen warnen Flugblätter einer „Antirepressionsgruppe“ vor den heimlichen Kameraaufzeichnungen, die live in eine Polizeistation übertragen werden. „Was der Staatsapparat hier versucht, ist die flächendeckende und andauernde Überwachung eines Stadtteils, um jede widerständige Aktivität zu unterbinden“, heißt es. Von sechs Bewohnern sei inzwischen bekannt, dass sie es abgelehnt haben, bei sich eine Kamera anbringen zu lassen. Aber, so wird gemutmaßt, „die Damen und Herren im Auftrag der Repression“ dürften wohl auch Erfolg gehabt haben mit ihrem Ansinnen.
Die Polizei dementiert den Ausspäh-Angriff nicht. „Ich kann nicht ausschließen, dass so etwas passiert“, sagte Sprecher Ralf Meyer Ende der vergangenen Woche. Videoüberwachung sei nach der Strafprozessordnung zur Aufklärung von Sachbeschädigungen zulässig, „um Täter auf frischer Tat zu zu ertappen“.
Der Jurist Ulrich Karpen von der Uni Hamburg hält die Aufzeichnungen dagegen für unzulässig. Wenn es sich um Kriminalitätsschwerpunkte handele, müsse diese Überwachung offen erfolgen, sagt der frühere CDU-Bürgerschaftsabgeordnete. Ähnlich äußerte sich auch der Hamburger Strafrechtler Rüdiger Sonne: Die Strafprozessordnung sei keine geeignete Rechtsgrundlage für eine Kameraüberwachung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung könne eingeschränkt werden – aber nicht bei Sachbeschädigungen.
Zudem besteht nach taz-Informationen ein „Beweisverwertungsverbot“: So hatte das Bayrischen Oberlandesgericht entschieden, dass das Videoband einer heimlich aufgezeichnete Bagatellstraftat vor Gericht nicht verwertet werden darf.
Die grüne Innenpolitikerin Antje Möller ist um Schadensbegrenzung bemüht. In einem Gespräch mit dem CDU-Innensenator habe sie am Dienstag deutlich gemacht, dass sie das „unsensible Vorgehen“ der Polizei gerade im Hinblick auf den Disput um das diesjährige Schanzenfest missbillige. „Der Senator hat mir zugesichert“, so Möller zur taz, „dass es sich um eine einmalige Maßnahme gehandelt hat.“ KAI VON APPEN