: Kitas im Norden bleiben dicht
KINDERTAGESSTÄTTEN In Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein gehen die Streiks weiter. In Hamburg droht der städtische Arbeitgeber mit einstweiliger Verfügung gegen den Arbeitskampf
Wichtigster Streitpunkt bei den Verhandlungen um einen neuen Tarifvertrag ist die betriebliche Gesundheitsförderung:
■ Die Arbeitnehmerseite weist auf ständige Belastungen für die MitarbeiterInnen hin – vor allem Lärm, das Heben und Tragen der Kinder.
■ Ebenfalls kritisiert wird eine unzureichende Personaldecke.
Die Kita-Streiks im Norden sind am Mittwoch teilweise fortgesetzt worden. Auslöser war das erneute Scheitern der Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften GEW und Ver.di, sowie den kommunalen Arbeitgebern am Dienstag.
In Niedersachsen und Bremen beteiligten sich gestern rund 1.500 SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen an Streikaktionen und legten ihre Arbeit nieder. Lokale Schwerpunkte am 12. Streiktag waren dabei Bremen und Bremerhaven, Braunschweig, Wolfsburg und das Umland Hannovers. Bis zu 70 Kitas beteiligten sich am Streik, berichtete Martin Peter von Ver.di. Wenn sich die Streiks heute noch ausweiten, sind sogar bis zu 180 Kitas betroffen. Etwa 100 Einrichtungen wären dann ganz geschlossen. Die zentrale Kundgebung in der Region fand anlässlich der Tagung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds in Gifhorn statt.
Ähnlich sieht die Lage in Schleswig-Holstein aus. Dort werden an den Streiktagen heute und morgen voraussichtlich bis zu 54 kommunale Kitas in den regionalen Schwerpunkten in Kiel, Flensburg, Elmshorn und Schwerin dicht sein. Die Betreuung soll jedoch mit Notdiensten gewährleistet werden.
Der Arbeitskampf hatte sich gestern wieder verschärft, nachdem ein verändertes Angebot von Arbeitgebern am Dienstag erneut abgelehnt worden war. Beide Seiten konnten sich bislang nicht darüber einigen, wie der Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung ausgestaltet werden sollte. Dies war aber das Hauptanliegen der Gewerkschaften GEW und Ver.di.
Indessen droht in Hamburg erneut eine einstweilige Verfügung durch das Arbeitsgericht. Obwohl derzeit die Streiks ruhen, will die örtliche Arbeitgebervereinigung AVH gerichtlich feststellen lassen, dass zukünftige Streiks rechtswidrig sind. Da AVH städtisch ist, bewertet Ver.di dieses Vorgehen als gezielte Eskalation des Senats. Ob wieder gestreikt wird, will sich die Gewerkschaft bis zum Urteil des Arbeitsgerichts offen halten.
BARBARA NEUKIRCHINGER