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Archiv-Artikel

Schuldenbremse kommt

STAATSSCHULDEN Bundesrat billigt die Begrenzung

BERLIN ap | Die Schuldenbremse für Bund und Länder wird in der Verfassung verankert. Der Bundesrat stimmte der Grundgesetzänderung am Freitag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu. Damit ist die letzte parlamentarische Hürde überwunden.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) lobte die Neuregelung und sagte, sie schwäche weder die Handlungsfähigkeit des Staates, noch verhindere sie Zukunftsinvestitionen. Nach der Verfassungsänderung muss der Bund seine Neuschulden bis 2016 auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzen. Die Bundesländer dürfen ab 2020 überhaupt keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Damit dies auch den ärmeren Ländern gelingt, erhalten Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein von 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen in Höhe von 800 Millionen Euro jährlich. In „Notsituationen“ wie Naturkatastrophen oder der aktuellen Rezession können Bund und Länder aber auch künftig mehr Kredite aufnehmen, wenn sie gleichzeitig Tilgungspläne aufstellen. Auf die Schuldenbremse hatten sich Bund und Länder in jahrelangen Verhandlungen in der Föderalismuskommission II geeinigt.

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