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Archiv-Artikel

93 GENMAIS-Felder

Seit 1. Februar 2005 ist das neue Gentechnik-Gesetz in Kraft. Somit können gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, bisher war das auf Versuchsflächen beschränkt. Bauern, die genveränderten Mais oder Raps anbauen wollen, müssen das spätestens drei Monate vorher anmelden. Diese Felder werden im so genannten Standortregister veröffentlicht (www.bvl.bund.de/gentechnik/index.htm). Bis gestern waren 93 Standorte eingetragen. Auf den Flächen soll unter anderem so genannter BT-Mais des Konzerns Monsanto wachsen, der gegen den Maiszünsler resistent ist. Das Register ist nach Postleitzahlen geordnet, angegeben werden Ort, Gemarkung, Schlag und Größe des Feldes. Daten zum Landwirt werden nicht veröffentlicht, können jedoch vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angefordert werden, wenn „ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht“ werden kann. TAZ