: Rauswurf rechtens
FINNLAND Gericht sieht keine Diskriminierung. Lesbische Journalistin geht in Berufung
Ihr wurde gekündigt, bevor sie ihren neuen Job überhaupt antreten konnte. Johanna Korhonen hatte die Zusage schon in der Tasche, Chefredakteurin der nordfinnischen Tageszeitung Lapin Kansa zu werden. Dass sie mit einer Frau in „registrierter Partnerschaft“ zusammenlebt, war Verlagschef Kai Telanne nicht bekannt. „Wir würden dich nie ausgewählt haben, das ist ganz ausgeschlossen“, war laut Korhonen jedenfalls dessen Begründung für die plötzliche Vertragsaufhebung: Man könne der konservativen Bevölkerung in Lappland keine lesbische Chefredakteurin zumuten.
Das war im Herbst letzten Jahres. Es gab einen Sturm der Entrüstung, Boykottaufrufe gegen die Produkte von Alma Media – einem führenden finnischen Medienkonzern –, der Betriebsrat von Lapin Kansa forderte eine Rücknahme der Kündigung und Johanna Korhonen wurden laut eigener Aussage vom Verlag 100.000 Euro für den Fall einer gütlichen Einigung geboten. Doch sie rief stattdessen das Arbeitsgericht an. Klagte auf ein Gehalt für 15 Monate und auf 230.000 Euro Schadensersatz wegen Diskriminierung. In der vergangenen Woche kam das Urteil: Das Gericht hält die Kündigung für rechtens. Ihm zufolge konnte Korhonen nicht beweisen, dass eine Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zur Vertragsauflösung geführt hatte. Alma Media hatte sich auf eine „Verletzung des Vertrauensverhältnisses“ als Kündigungsgrund berufen.
„Ich bin schockiert“, reagierte Korhonen auf die für sie völlig unerwartete Entscheidung: „Wenn das nicht Diskriminierung ist – was denn dann? Das Gericht hat mir kein Wort geglaubt.“ Das Urteil hat sie bereits angefochten. In der Berufungsinstanz habe sie gute Erfolgsaussichten, meint Strafrechtsprofessor Jyrki Virolainen. Er bezeichnet das Urteil als wirr, einseitig und in der Beweiswürdigung zweifelhaft. REINHARD WOLFF