Briefmonopol der Deutschen Post bricht auf

Bundeskartellamt wirft dem Konzern Marktmissbrauch vor und verfügt die sofortige Öffnung der Sortierdienste

BERLIN taz ■ Der Vorwurf ist deutlich: Die Deutsche Post AG behindert und diskriminiert ihre Konkurrenz sowie kleinere Unternehmen. „Damit missbraucht sie ihre Marktmacht“, hat das Bundeskartellamt gestern entschieden. „Ab sofort“ – die Wettbewerbern müssen bei den so genannten postvorbereitenden Leistungen die gleichen Chancen eingeräumt bekommen wie Großkunden der Post. Ein Post-Sprecher kündigte an, dass der Konzern gerichtlich dagegen vorgehen werde.

Unternehmen, die viele Briefe verschicken, können bislang erheblich sparen: Sammeln sie ihre Schreiben selbst ein, sortieren sie vor und liefern sie im regionalen Briefzentrum ab, winken Rabatte bis 21 Prozent. Allerdings ausschließlich für Unternehmen, die nur ihre eigenen Briefe oder die eines einzigen anderen Unternehmens bringen. Versuche von Anbietern, den Vorbereitungsservice großflächig zu übernehmen, erwiesen sich als völlig unlukrativ: Ihnen verweigerte die Deutsche Post AG jeglichen Preisabschlag.

Bei der Begründung stützte sie sich auf ihr noch bis Ende 2005 geltendes Monopol auf Briefe bis 100 Gramm. Die Postvorbereitung sei Teil dieses Exklusivvertrags, argumentierten die Juristen des Konzerns. Ihre Freigabe bedeute einen Umsatzverlust von 150 bis 200 Millionen Euro im Jahr.

Tatsächlich bräuchte die Konkurrenz wohl mindestens zwei Jahre, um eine wettbewerbsfähige Logistik aufzubauen. Dann aber könne das Minus für die Post sogar noch höher ausfallen: Die Vorbereitung macht rund 15 Prozent von den 10 Milliarden Euro Umsatz aus, den die Deutsche Post derzeit mit ihrem Briefgeschäft macht. Und das ist einer der großen Gewinnbringer des gelben Riesen.

Laut Bundeskartellamt gehört das Einsammeln und Sortieren von Briefen jedoch nicht mehr zum Monopol. Unterstützung bekommt es durch die Europäische Kommission, die schon vor einiger Zeit monierte, dass das deutsche Postgesetz gegen die EU-Vorgaben zur Marktliberalisierung der Postdienste verstoße, wenn es die vorbereitenden Leistungen miteinbeziehe.

Gestern argumentierten die Marktwächter jedoch vor allem mit der konkreten Diskriminierung. „Kleine und mittlere Unternehmen erreichen mit ihren Briefsendungen in der Regel nicht die vorgegebenen Mindestmengen für die Rabatte“, so Kartellamtschef Ulf Böge. Erst wenn sie zu mehreren einen gemeinsamen Sammler, Vorsortierer und Einlieferer beauftragen könnten, bekämen sie die gleichen Preisvorteile wie große Unternehmen. BEATE WILLMS