arbeitsfähig und -los
: Kommunale Verpflichtung

Man könnte die Irritationen um die neuen Arbeitslosenzahlen abtun als typischen Kleinkrieg zwischen Behörden. Getreu dem bürokratischen Motto: Ihren eigenen Statistiken glaubt die Bundesregierung nur, wenn sie diese selbst fälschen kann. Dass die Arbeitslosenzahl von fünf Millionen überschritten wurde, stört die Regierenden verständlicherweise. Kurz vor wichtigen Landtagswahlen hat Rot-Grün eine lästige Debatte um Massenarbeitslosigkeit, Radikalisierung und Marginalisierung gesellschaftlicher Schichten am Hals.

KOMMENTAR VONMARTIN TEIGELER

Eben diese Marginalisierung betreiben aber offensichtlich zahlreiche Kommunen, wenn sie bei den ersten Arbeitsmarktzahlen nach Hartz IV pfuschen und tricksen.

Sie nutzen die Chance, um Behinderte, Obdachlose und Drogenabhängige statistisch auszusteuern und der Agentur für Arbeit zu überlassen. Dabei dürfte jeder Sozialarbeiter vor Ort wissen, dass diese Menschen – zumindest vorübergehend – in vielen Fällen nicht in den ersten Arbeitsmarkt integrierbar sind. Wer diese Personengruppen dem schärfer werdenden Wettbewerb um Jobs überlässt, will einfach nur seine Kommunalhaushalte entlasten. Soll sich doch der Bund um diese Leute kümmern, scheinen die Verantwortlichen zu denken. Alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen müssen ihre statistischen Daten offenlegen und sich an ihre Verpflichtung für die kommunale Daseinsvorsorge erinnern.