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Archiv-Artikel

Kohle für Politikerschmiere ohne Folgen

Der Energiekonzern RWE Power muss sich wegen der Zahlungen an Hermann-Josef Arentz nicht wegen Untreue verantworten. Dennoch fanden die Staatsanwälte eindeutige Hinweise, dass der CDU-Politiker sein Gehalt aus reinen Lobby-Gründen bezog

VON FRANK ÜBERALL

Die „Affäre Arentz“ wird kein strafrechtliches Nachspiel haben. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass sie gegen die Firma RWE Power kein Ermittlungsverfahren einleiten will. Wochenlang hatten die Juristen in der Anklagebehörde untersucht, ob sich der Verdacht der Untreue bestätigen lässt. Zuvor war bereits bekannt geworden, dass der frühere CDU-Politiker Hermann-Josef Arentz trotz seines ohne jede Gegenleistung bezogenen Gehalts nicht mit juristischen Konsequenzen rechnen muss.

Die Entscheidung haben sich die Staatsanwälte nicht leicht gemacht. Ausführlich prüften sie die Fakten, die zu der Bezahlung der Nebentätigkeit des einst einflussreichen Kölner Abgeordneten geführt hatten. Und das nicht ohne Grund: In Niedersachsen gab es ähnliche Fälle, in denen Abgeordnete Geld bekamen hatten und die Gegenleistungen zumindest fraglich waren. Ob den Abgeordneten unter den komplizierten Gesetzesbedingungen ein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden kann, wird zurzeit noch geprüft.

Gegen Volkswagen aber schwingt die Justiz bereits die große Keule: Die Ermittlungen wurden offiziell aufgenommen. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft will im März entscheiden, ob die entsprechenden strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Wolfsburger Konzern auch fortgesetzt werden. Vieles deutet bereits jetzt darauf hin. Derzeit wartet man bei der Justiz im Norden noch auf eine Stellungnahme von VW. Auch zahlreiche Privatpersonen hatten dort Anzeigen wegen Untreue erstattet.

In Köln sind die Ermittler nun wesentlich schneller zu einem klaren – und anderen – Ergebnis gekommen: Der unangenehme Fall, bei dem man sich sowohl mit der Politik als auch mit der Wirtschaft anlegen könnte, wurde flugs zu den Akten gelegt. Wie die taz aus Justizkreisen erfahren hat, wurde nämlich durchaus der Schluss gezogen, dass es sich bei den Zahlungen an Hermann-Josef Arentz um eine Unterstützung aus Lobby-Gründen handelte. Der damalige Vize-Vorsitzende der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion, der auch dem Bundespräsidium seiner Partei angehörte, habe eindeutig bei politischen Problemen angesprochen werden sollen, heißt es. Von dem Kontakt habe RWE sich versprochen, über wichtige Entscheidungen frühzeitig informiert zu werden, und ihn auch im Vorfeld von Abstimmungen ansprechen zu können. Das alles ist strafrechtlich aber nicht zu fassen.

Der Verdacht der Untreue wurde geprüft, weil die Gegenleistung, die Arentz für das Unternehmen RWE Power - das aus der früheren Rheinbraun AG hervor gegangen war – erbrachte, vernachlässigenswert war. Für ein Verfahren hätten die Anschuldigungen letztlich aber nicht ausgereicht, heißt es.

Im vergangenen Dezember war bekannt geworden, dass Arentz jahrelang 5.000 Euro im Monat kassiert hatte, ohne dafür eine konkrete Arbeitsleistung zu erbringen. Als er kurze Zeit später bei der Wiederwahl für das Bundespräsidium durchfiel, trat er von allen politischen Ämtern zurück. Zurzeit ist Arentz einfacher Abgeordneter des nordrhein-westfälischen Landtags. Bei der anstehenden Wahl am 22. Mai kandidiert er nicht wieder.