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Archiv-Artikel

Körting: keine Panik

Der Innensenator lehnt schärferes Versammlungsrecht ab: Handhabe gegen rechte Demos gebe es ausreichend

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat sich gegen eine übereilte Verschärfung des Versammlungsrechts im Vorfeld des 8. Mai ausgesprochen. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) könnten rechte Veranstaltungen, die die NS-Opfer verhöhnten, schon jetzt beschränkt oder verboten werden, so Körting.

Eine Präzisierung des Versammlungsrechts nannte der Senator „prinzipiell begrüßenswert“. Er äußerte allerdings Bedenken, dass rechte Aufmärsche nach den Plänen von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nur an nationalen Gedenkstätten verboten oder beschränkt werden können. Wenn Demonstrationen nur an bestimmten Orten verboten oder eingeschränkt werden könnten, seien sie im Umkehrschluss an anderen Orten zulässig. Dies gelte für zahlreiche regionale Gedenkstätten wie etwa das Mahnmal „Gleis 17“ am Bahnhof Grunewald.

Körting plädierte stattdessen für eine allgemeine Formulierung bei einer Verschärfung des Versammlungsrechts. So sollte es die Möglichkeit des Verbotes oder der Beschränkung von rechten Demonstrationen geben, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Opfer des NS-Regimes dabei verhöhnt oder verleugnet werden. DDP