WAS MACHT EIGENTLICH ...das Grundgesetz?
: Filmstar werden

Das Grundgesetz wird verfilmt. Das wurde gestern auf der Berlinale verkündet. Und das wurde auch allerhöchste Zeit. Gleich 19 junge deutsche Nachwuchsregisseure wollen den über 50 Jahre alten Schinken in einem unvergleichlichen Gemeinschaftsakt auf die Leinwand bringen. Man darf also schon jetzt der Premiere im Frühjahr 2006 entgegenfiebern – und vor allem dem nahe liegenden Staraufgebot. Für die Hauptrollen konkurrenzlos im Gespräch: Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann als Artikel 14 („Eigentum verpflichtet“) und Sabine Christiansen als Artikel 5 („Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu verbreiten“). Joseph Ratzinger soll als Artikel 6 (Schutz von Ehe und Familie) zu Wort kommen. Nur Artikel 1 („Die Menschenwürde ist unantastbar“) ist noch nicht vergeben. Die Nebenrollen gehen an Wolfgang Clement (Artikel 12: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen“) sowie an NPD-Mann Holger Apfel (Artikel 18: „Verwirkung der Grundrechte durch ihren Missbrauch“). Otto Schily bekommt eine Szene am Brandenburger Tor als Artikel 8 (Versammlungsfreiheit). Eine Zwillingsrolle ist Gerhard Schröder und Angela Merkel als Artikel 2 („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) vorbehalten. Einen Gastauftritt soll auch PDS-Chef Lothar Bisky als Artikel 15 („Grund und Boden können zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden“) bekommen. Üblicherweise wird nach so einer Traumbesetzung auch das Buch zum Film ein Erfolg.  GA

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