: VOLKSINITIATIVE UND BÜRGERBEGEHREN
Die Hürden für Volksinitiativen wurden vom Landtag im Juli 2004 vereinfacht. 0,5 Prozent der Wahlberechtigten, in NRW entspricht das etwa 65.000 Unterschriften, müssen zustimmen. Unterschriften dürfen nur von „Berechtigten“ gesammelt werden, die von den Initiatoren zu benennen sind. Im Falle eines Erfolges muss sich der Landtag mit dem Thema befassen – verpflichtend sind die Volksinitiativen nicht.
Der Bund der Steuerzahler NRW setzt auf eine Volksinitiative für die Reform der Diätenversorgung der Landtagsabgeordneten. Die Initiative startete am 25. Januar. Bis zum 8.Mai sollen 70.000 Unterschriften gesammelt werden. Die Volksvertreter sollen in Zukunft für ihre Altersversorgung eigene Beiträge zahlen und ihre berufsbedingten Kosten mit der Steuererklärung geltend machen müssen. Die Vergütung soll erhöht, die Bezüge versteuert werden.
Weitere Volksinitiativen: Videosonntag (Beginn 17. Februar 2005), Jugend braucht Zukunft (Landtag berät), Volksinititaive gegen die Forensik Herne (Die Initiative aus dem Jahr 2002 erreichte nicht die nötige Stimmenzahl)
Außerdem kann in NRW auf kommunaler Ebene ein Bügerbegehren beantragt werden. Bei Erfolg können sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde entscheiden (Bürgerentscheid). Der Entscheid ist für mindestens zwei Jahre bindend.
Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden von weniger als 10.000 Einwohnern von mindest zehn Prozent unterzeichnet werden. Bei Großstädten von über 500.000 Einwohnern reichen drei Prozent. Der Rat kann feststellen,inwieweit Bürgerentscheide zulässig sind.
2004 gab es in NRW 47 Begehren (2003: 45). Die Zahl der Entscheide lag bei sieben (15). Acht Begehren waren erfolgreich. Ein Entscheid wurde angenommen. HOP