Mariam verliert vor Gericht

Nach einer Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts hat die aus Ghana geflüchtete Waise Mariam Manu kein Recht auf Asyl in Hamburg. Wie Johannes Schneider, der Vormund der 14-jährigen Schülerin, mitteilte, hat das Gericht die Klage gegen einen Negativbescheid des Bundesamtes für Migration jetzt abgewiesen. Für eine Begründung hat es fünf Monate Zeit. Wie berichtet, ist Mariam nach eigenen Angaben als Elfjährige wegen drohender Genitalverstümmelung aus Afrika geflohen. Sie habe zuletzt bei ihren Großeltern im Norden Ghanas gelebt, wo der brutale Ritus auch dem Auswärtigen Amt zufolge weit verbreitet ist. Ihr Großvater sei Anhänger der Tradition, so die Jenfelderin. Würde sie in den Süden Ghanas abgeschoben, käme sie ins Waisenhaus.

Die Richterin hatte während der Verhandlung konstatiert, Mariam sei „von Genitalverstümmelung nicht bedroht“. Denn sie wie auch ihre Schwester hätten nach deren Aussage zeitweise mit dem Großvater in Südghana gelebt, ohne Opfer des Rituals zu werden.

Die Ausländerbehörde hatte schon am Tag der Gerichtsverhandlung, die hamburgweit ein großes Presseecho gefunden hatte, eingräumt, dass Mariam „egal, wie das Gericht urteilt, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Bleiberecht bekommt“. wei