Eon-Kunden stehen kurz vor einem Sieg

GASPREISE Die Verbraucherzentrale Hamburg freut sich über einen Hinweis des Landgerichts. Demnach hat der Energieversorger seine Preiserhöhungen nicht ausreichend begründet. Eon will nachlegen

30.000 Kunden haben ihre erhöhten Rechnungen nur unter Vorbehalt bezahlt

Im Streit um die Gaspreiserhöhungen durch Eon Hanse wähnt sich die Verbraucherzentrale Hamburg kurz vor dem Ziel. Zu der Sammelklage von 52 Gaskunden, die von der Verbraucherzentrale organisiert und finanziert wurde, habe das Landgericht jetzt einen günstigen Hinweisbeschluss erlassen. Darin heißt es, die Kläger könnten die Berechtigung der Preiserhöhungen nicht verlässlich nachprüfen und würden dadurch benachteiligt.

Der Streit hat sich daran entzündet, dass der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt ist. Nach Angaben der Versorger folgt der Gas- dem Ölpreis im Abstand von einem halben Jahr. Nach Ansicht von Verbraucherschützern reichen die Versorger Preissenkungen jedoch in geringerem Umfang weiter als Preiserhöhungen. Die Verbraucherzentrale kritisiert die Preisbildung als undurchsichtig. Sie forderte die Gaskunden auf, die Preiserhöhungen nicht mitzumachen.

Während Kunden mit der Sammelklage gegen Eon Hanse vorgehen, setzt das Unternehmen seinerseits die unwillige Kundschaft unter Druck. 30.000 Kunden haben die erhöhten Rechnungen nur unter Vorbehalt bezahlt. Rund 500 zahlen weiterhin die alte, niedrigere Rechnung. Auf einige von ihnen hat Eon ein Inkasso-Unternehmen angesetzt.

Eon hatte die Preiserhöhungen mit der „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ begründet. Dieser Begriff sei zu unbestimmt, findet das Gericht in seinem Hinweisbeschluss zu der Sammelklage der Kunden. Die Klausel verstoße gegen das Gebot der Transparenz und sei unwirksam. Eine Billigkeitskontrolle erübrige sich. Die Verbraucherzentrale forderte Eon auf, ihre Mahn- und Klageverfahren zu stoppen. Eon verwies auf den vorläufigen Charakter des Hinweisbeschlusses. „Nun können die Parteien nachlegen“, sagte eine Sprecherin, „und das tun wir auch.“ Die mündliche Verhandlung ist für September angesetzt.GERNOT KNÖDLER