: Die Versicherungspolice im Koffer
Das Auswärtige Amt unterstützt Reisende bei Ihren Reiseplanungen durch umfangreiche Informationen auf seiner Homepage (www.auswaertiges-amt.de) insbesondere mit Reise- und Sicherheitshinweisen. Das Auswärtige Amt rät dringend, bei Auslandsreisen auf Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Hiermit können Reisende grundsätzlich ihre Krankenhaus- und Verletzungskosten abdecken, die ihnen unabhängig von der Ursache drohen.
Versicherungen gegen Entführung und Lösegelderpressung gab es vor 1998 in Deutschland noch nicht. Die Auffassung vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und des Bundesministerien war, dass Erpressungen und Betrugsfälle zunehmen würden, sobald die Lösegeldzahlung durch einen Versicherungsvertrag gesichert wäre. Bei den Lebens- und privaten Rentenversicherungen werden für die Angehörigen von Vermissten dem Einzelfall angemessene Lösungen sichergestellt.
Seit 1998 sind Policen gegen Entführung und Lösegelderpressung auch auf dem deutschen Versicherungsmarkt erhältlich. Versichert sind neben der reinen Lösegeldzahlung meist auch die vorbeugende Betreuung und Beratung durch Spezialisten bzw. Spezialunternehmen. Bestandteil solcher Verträge ist der Einsatz professioneller Krisenmanagement-Organisationen im Entführungsfall zur Unterstützung der Versicherungskunden. Dadurch wird vermieden, dass in der Extremsituation Fehler geschehen, die das Leben des Entführten zusätzlich bedrohen. Das Know-how der Spezialisten kommt auch bei den Verhandlungen mit den Entführern zum Tragen. Auch Kosten für eine Ersatzperson oder die der Arbeitsunfähigkeit als unmittelbare Folge einer Entführung können versichert werden. SAMIA TRABOLSIwww.firstclassversicherung.de