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Archiv-Artikel

Versammeln verboten

Rechte Demos an brisanten Plätzen wie dem Berliner Holocaust-Mahnmal dürfen künftig verboten werden

BERLIN dpa/rtr ■ Aufmärsche von Rechtsextremisten können künftig einfacher verboten werden. Der Bundestag hat gestern mit den Stimmen von Rot-Grün und Union eine Verschärfung des Versammlungs- und des Strafrechts auf den Weg gebracht. Damit soll insbesondere der für den 8. Mai geplante Aufmarsch der rechtsextremen NPD in Berlin verhindert werden.

Mit dem Gesetz können Versammlungen oder Aufmärsche verboten werden, wenn sie an Orten stattfinden, die als Gedenkstätten von historisch herausragender und überregionaler Bedeutung an die Opfer der Nazi-Herrschaft erinnern. Ausdrücklich als ein solcher schützenswerter Ort wird in dem Gesetz das Berliner Holocaust-Mahnmal bestimmt. Die übrigen Orte sollen von den Ländern festgelegt werden. Erst am Dienstag hatten sich Koalition und Union nach wochenlanger Debatte auf eine gemeinsame Position geeinigt.

Darüber hinaus können künftig Versammlungsteilnehmer bestraft werden, wenn sie die nationalsozialistische Herrschaft verherrlichen oder rechtfertigen. Ein Antrag der Union, die Bannmeile um den Reichstag auf das Brandenburger Tor auszudehnen, fand erwartungsgemäß keine Mehrheit.

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) kündigte an, die Länder würden das Gesetz unterstützen. Die Neuregelung gehe zwar in die richtige Richtung. Er kritisierte jedoch, sie sei „gehetzt und in Teilen nur halbherzig“. Beckstein wie auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) äußerten zudem Zweifel, dass damit der alljährliche Aufmarsch am Grab des Hitler-Stellvertreters Rudolf Hess in Wunsiedel verboten werden kann. Beide Politiker vertraten zudem die Ansicht, dass ein Verbot dieser Kundgebung einfacher möglich wäre, wenn in dem Gesetz auch die Verharmlosung der NS-Diktatur unter Strafe gestellt würde. Schily schloss sich der Meinung der Union an, dass eine Ausweitung des befriedeten Bezirks um den Reichstag auf das Brandenburger Tor notwendig wäre.

Die FDP lehnte die Verschärfungen ab. Ihr Innenexperte Max Stadler sagte zur Begründung, die Versammlungsfreiheit sei von elementarer Bedeutung für jede Demokratie, und jede Grundrechtsänderung sei eine gefährliche Gratwanderung.

Anlass für die Verschärfungen ist der für den 8. Mai angemeldete NPD-Aufmarsch durch die Berliner Innenstadt und das Brandenburger Tor. Koalition und Opposition wollen verhindern, dass zum 60. Jahrestag des Kriegsendes Neonazis an symbolträchtigen Orten demonstrieren. Damit das Gesetz noch rechtzeitig in Kraft treten kann, soll sich in der nächsten Woche der Bundesrat damit befassen.

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