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Archiv-Artikel

Im Eilverfahren

Die erste Sportgerichtsinstanz des Deutschen Fußball-Bundes hat ihre Akten im Fall Hoyzer geschlossen

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Achteinhalb Wochen nach Bekanntwerden der Manipulations-Affäre im deutschen Fußball hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wohl das Gröbste hinter sich. Mit der Zurückweisung des Karlsruher Einspruchs gegen die Wertung des am 3. Dezember 2004 gegen den MSV Duisburg 0:3 verlorenen Zweitligaspiels hat die erste Instanz der DFB-Gerichtsbarkeit ihre Akten von 16 Einsprüchen im Schiedsrichter-Wettskandal vorerst geschlossen.

„Das war die schwerste Sportgerichts-Entscheidung, an die ich mich erinnern kann“, zog der Vorsitzende, Rainer Koch, Bilanz nach dem letzten Fall. Über 3 Spiele muss noch das DFB-Bundesgericht entscheiden: Kaiserslautern – Freiburg (3:0), Duisburg – Greuther Fürth (1:0) und Karlsruher SC – Duisburg.

Zu Bedenken gegen die Eile der DFB-Justiz sagte Koch: „Wir können nicht abwarten, bis die Berliner Justizbehörden Entscheidungen treffen, wir müssen es jetzt tun.“ In Berlin sitzen nicht nur die Drahtzieher in Haft, sondern auch der von Referee Robert Hoyzer belastete Kollege Dominik Marks. Der soll auch die Partie KSC – Duisburg manipuliert und dafür 30.000 Euro kassiert haben.

Dies zu beweisen, fiel dem Karlsruher SC schwer. Denn nach diesen Fakten ist die Absprache einer Manipulation nicht ausreichend. Das zweite Kriterium für eine Spiel-Annullierung – Beweis einer konkreten Manipulation – erübrigte sich nach Auffassung des Sportgerichts.