Die 70er Jahre Show

Die Katze ist aus dem Sack: Senatsentwurf für ein neues Hamburgisches Personalvertretungsgesetz liegt vor, der Mitbestimmungsrechte aushebelt

DGB-Experte: „Ein Totenlied der rechtsverbindlichen Mitbestimmung“

Von Kai von Appen

Betriebliche Mitbestimmung ist für die Gewerkschaften eine heilige Kuh: Dafür war es 1952 bei Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) durch die Adenauer-Regierung zu politischen Streiks und bei den späteren Novellierungen auch der Personalvertretungsgesetze (PersVG) in der Willy Brandt-Ära zu Demos gekommen. Der CDU-Senat plant nun, in Hamburg die Mitbestimmungsrechte der Personalräte (PR) für die rund 40 Behörden und öffentlichen Unternehmen mit über 100.000 MitarbeiterInnen auszuhebeln. Unter den PRs und Gewerkschaftern ist ein Disput entbrannt, wie dieser Angriff abgewehrt werden kann. Das Gesetz regelt die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten.

Das Problem liegt in der Rechtsunsicherheit: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das avantgardistische PersVG in Schleswig-Holstein moniert. Dies sah Mitbestimmungsrechte bei sämtlichen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen vor. Da die „Bestandsfestigkeit der Mitbestimmung“ laut DGB nun nicht mehr gegeben ist, steht auch in der Hansestadt eine Nagelprobe bevor.

Es gibt Intentionen des Senats, durch einen „Versagungskatalog“ selbst Einigungsstellenbeschlüsse nicht mehr als bindend, sondern nur noch als „Empfehlung“ anzusehen. Im Rechtsvakuum wird überdies versucht, Rechte einzuschränken. So sollen Personalversammlungen – anders als laut BetrVG – nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch jährlich stattfinden dürfen.

„Das ist die Abschaffung der direkten Demokratie“, sagt allen voran der Hamburger Arbeitsrechtler Rolf Geffken: „Wenn das Ding so durchkommt, wäre das historisch eine Katastrophe“, warnt er und kritisiert die bisherige Tatenlosigkeit der Gewerkschaften. Auch wenn eine Mobilisierung zu dieser Thematik schwer sei, „muss wenigsten eine öffentliche Debatte geführt werden“, moniert Geffken. „Da wird man zwar vielleicht das Ding nicht grundsätzlich kippen, aber vielleicht bekommt man die dicksten Klopse weg.“

Der Experte für Grundsatzpolitik der Gewerkschaft ver.di, Wolf-Rüdiger Felsch, weist auf die bisherige Problematik hin. „Das Problem war, dass es verschiedene Vorlagen gab, aber keinen konkreten Gesetzentwurf.“ Der Senat habe mehrfach das Gesetzgebungsverfahren in der Bürgerschaft verschoben und es sei unklar gewesen, ob sich der Senat an die Vorgaben des BVerfG halte oder „tiefer eingreift“, so Felsch.

Seit Ostern liegt nun der konkrete Entwurf auf den Tisch und wird zurzeit geprüft. „Eine schlimme Sache und ein Ärgernis für den Alltag“, bewertet Hamburgs Landeschef des Deutschen Beamtenbunds (DBB), Gerd Tiedemann, das Paket in einer ersten Reaktion. Vor allem die „Zustimmungsfiktion“ bei Nichtäußerung der PRs im Zusammenhang mit dem „Versagungskatalog“ bei Widersprüchen sei von einem reinen „Hierachiedenken“ geprägt, werde den „sozialen und dienstrechtlichen Belangen der Behördenleute“ nicht gerecht und laufe einer „Modernisierung der dezentralen Verwaltung“ zuwider. Tiedemann: „Der Senat will die Mitbestimmung auf den Stand der 70er Jahre zurückdrehen.“

So sieht es auch der DGB-Experte Carlos Sievers. „Ein Totenlied der rechtsverbindlichen Mitbestimmung“. Eine Personalräte-Konferenz wird nun unverzüglich zusammengetrommelt, um im „Beteiligungsverfahren“ noch Änderungen einzubringen und „die Giftzähne zu ziehen“. Sonst muss wohl die Ankündigung von ver.di-Experte Felsch greifen: „Wenn es sein muss, werden wir in den Konflikt gehen.“