: Gnade vor Recht für die IUB
Der Bund bestätigt: Die International University Bremen (IUB) dürfte eigentlich keine Räume an EON vermieten. Die IUB selbst sieht trotzdem „keinerlei Probleme“
Bremen taz ■ Die Ansiedlung der EON Facility Management GmbH auf dem Gelände der International University in Bremen-Grohn widerspricht „im Prinzip“ dem Kaufvertrag der IUB für das ehemalige Kasernengelände in Bremen-Grohn. Das bestätigte der für den Verkauf von Grundstücken des Bundes zuständige Leiter der Bundesanstalt für Immobilien-Aufgaben, Max Stumpf, der taz.
„Allerdings sei die an EON vermietete Fläche im ehemaligen Pförtnerhaus zu gering, als dass der Bund eine Nachzahlung geltend machen könne. Die paar hundert Quadratmeter entsprächen deutlich weniger als einem Prozent der Gesamt-Gebäudefläche der IUB und sei somit nur „von untergeordneter Bedeutung“, sagte Stumpf. Deswegen nun eine Nachzahlung oder gar eine Vertragsstrafe „wäre zu spitzfindig“.
„Anders“ sähe die Sache Stumpf zufolge allerdings aus, wenn die IUB eine größere Fläche als jetzt privatwirtschaftlich nutze oder nutzen lasse. Als förderungswürdiger gemeinnütziger Einrichtung hatte der Bund der IUB vor Jahren das Gelände und die Militärbehausungen nämlich zum halben Preis überlassen. Eine privatwirtschaftliche Nutzung, Vermietung oder Verpachtung sei „nicht im Sinne des Vertrages“. Stumpf: „Dann müssten wir über Nachzahlungen nachdenken.“ Möglich sei dann sowohl eine „Vertragsstrafe“ als auch eine Nachforderung der Differenz zwischen Verkaufspreis und Verkehrswert. Der Leiter der Niederlassung der EON Facility Management GmbH auf dem IUB-Campus, Torsten Schmidt, unterstrich, die Frage, welche Nutzungen auf dem IUB-Gelände vertraglich zulässig seien, sei „Thema der IUB“.
Anlass zu der Überprüfung des Falls durch die Bundesanstalt war ein Bericht der taz gewesen. IUB-Sprecherin Dagmar Becker sprach gestern von „haltlosen falschen Anschuldigungen“. Bis zur Verabschiedung eines Bebauungsplans Ende des Jahres sei die Nutzung des Geländes allein Sache der IUB. Man habe EON nur einen befristeten Mietvertrag gegeben, die fraglichen Gebäude seien sowieso renovierungsbedürftig oder zum Abriss vorgesehen. Die IUB, betonte Becker, habe „keinerlei Probleme mit der Bundesanstalt für Immobilien-Aufgaben“. sim