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Archiv-Artikel

Polizeigewalt vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Dortmund klagt einen Polizisten an, weil er einen Obdachlosen misshandelte

RUHR taz ■ Ein Polizeibeamter aus Castrop-Rauxel muss sich vor Gericht verantworten, weil er einen Obdachlosen malträtiert hat. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat jetzt den 47-Jährigen wegen Körperverletzung im Amt angeklagt.

Der Polizeibeamte war am 1. Oktober letzten Jahres so brutal vorgegangen, dass ihn eigene KollegInnen bei der Vorgesetzten meldeten. Die damalige Polizeipräsidentin Ursula Stegelmeyer hatte den Gewalttäter sofort vom Dienst supendiert.

Der malträtierte Obdachlose hatte zuvor mit einer Gruppe betrunkener Personen auf einem öffentlichen Platz in Castrop-Rauxel randaliert und die AnwohnerInnen unter anderem durch öffentliches Urinieren belästigt. Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, den wehrlosen Geschädigten nach dessen Festnahme mit dem Kopf mehrfach gegen die Innenwand der Schiebetür des Polizeibullis geschlagen zu haben, so die Dortmunder Oberstaatsanwältin Ina Holznagel. Später, in einer Zelle der Polizeistelle, soll er ihn erneut grundlos mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Dabei komme noch hinzu, so die Staatsanwaltschaft, dass der Beamte dabei seine zur Dienstkleidung gehörigen Lederhandschuhe getragen haben soll. Der Geschädigte, der sich wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums an den Hergang überhaupt nicht mehr erinnern konnte, trug nachweislich Schwellungen an einer Augenbraue und an der Stirn davon.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage vor allem auf die Aussage von zwei Polizeimeisterinnen des Polizeipräsidiums Recklinghausen. Der Angeklagte hat den geschilderten Tathergang bislang bestritten, so Oberstaatsanwältin Holznagel. „Er gibt an, er sei genötigt gewesen, gewaltsame Widerstandshandlungen des Betrunkenen zu unterbinden und hat darauf verwiesen, dass er sich dabei selbst Prellungen im Bereich des Schienbeins zugezogen habe.“

Der Strafrichter in Castrop-Rauxel wird nun in einer Hauptverhandlung darüber zu befinden haben, ob die Verletzungen des Geschädigten – wie von der Anklage angenommen – durch grundlose Misshandlungen verursacht wurden, oder im Rahmen eines rechtmäßigen Einsatzes wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

NATALIE WIESMANN