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Archiv-Artikel

Nur das letzte Mittel

DGB tadelt Hartz IV-Behörde: Ohne Vorgespräch dürfen Arbeitslose nicht in Ein-Euro-Jobs geschickt werden

Von wei

Nach der Sozialpolitischen Opposition (Sopo) hat auch der Hamburger Gewerkschaftsbund (DGB) die Vergabepraxis bei Ein-Euro-Jobs für Arbeitslose scharf kritisiert. Ohne Vorabgespräche mit den Betroffenen lasse sich nicht ermitteln, ob der Billigjob tatsächlich „letztes Mittel“ für sie ist und zu ihren Qualifikationen passe, mahnte gestern der DGB.

Die zuständige Arbeitsgemeinschaft (Arge) hatte zuvor eingeräumt, Langzeitarbeitslosen nach Aktenlage Ein-Euro-Jobs per Brief zuzuweisen. Unter Berufung auf Anwälte hatte die Sopo dies als „rechtswidrig“ kritisiert. Auch laut DGB widerspricht die Praxis dem Hartz IV-Gesetz. Nach dem neuen Regelwerk über Stütze und Förderung für Langzeitarbeitslose und den Anwendungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit „soll zwingend ein umfassendes und systematisches Profiling für jeden Betroffenen erstellt werden“, erklären die Juristen des DGB.

Das Hartz-Gesetz sieht sogar eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitslosem und Arge vor, die für beide Seiten verbindlich festhält, was für die Arbeitssuche zu tun ist. Diese „Eingliederungsvereinbarung“ hat Qualifikationen und Familienverhältnisse des Joblosen zu berücksichtigen. „Doch auf Basis der Aktenlage lässt sich das nicht ermitteln“, kritisieren die Gewerkschaften die Pauschalzuweisung von Ein-Euro-Jobs in der Arge. Die Billigarbeit „soll nach den rechtlichen Vorgaben nur das letzte Mittel sein“, mahnte DGB-Chef Erhard Pumm, „sie haben die Ausnahme zu bleiben.“ wei