Gericht weist jüdische Kläger weiter

Entschädigungsklage der „Hidden Children“ gegen JCC soll Sache der Zivilrichter sein

FRANKFURT/M. taz ■ Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat gestern den Antrag von 27 jüdischen Klägern gegen die Jewish Claims Conference (JCC) abgelehnt. Die 1. Kammer erklärte sich für nicht zuständig und verwies das Verfahren an die Zivilrichter am Landgericht. Diese müssen nun klären, ob den Klägern, die die Nazizeit in den Niederlanden in Verstecken überlebten, eine Entschädigung zusteht. 400 „Hidden Children“ hatten Anträge bei Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ gestellt, die die JCC verwaltet.

Ein Drittel der Antragsteller, so Sprecherin Betty Flory, habe Geld erhalten. Die anderen mit exakt dem gleichen Schicksal seien abgelehnt worden. So berichtete die Überlebende Betty Knoop vor dem Prozess, der mit ihr versteckte Zwillingsbruder habe die „symbolische Zahlung“ erhalten. Sie forderte Anerkennung und Gleichbehandlung für sich und ihre Leidensgefährten. Flory: „Das Traurigste ist, dass hier Juden gegen Juden klagen müssen.“ Das Gericht stellte fest, dass die JCC weder ein Unternehmen noch Teil der öffentlichen Verwaltung und nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut sei. Deshalb müsse die Klage andernorts entschieden werden.

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