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Archiv-Artikel

Sterbehilfe wird legal

In Frankreich ist Ärzten zukünftig die passive Sterbehilfe erlaubt. Die Tötung auf Verlangen bleibt aber tabu

Von HHG

PARIS/BERLIN afp/dpa ■ Das französische Parlament hat in der Nacht zum Mittwoch ein neues Gesetz verabschiedet, mit dem passive Sterbehilfe künftig erlaubt sind. Die aktive Sterbehilfe – die Tötung auf Verlangen – bleibt verboten.

Hatte der Gesetzesentwurf noch im November ohne Gegenstimmen die Nationalversammlung passiert, so stimmte im Senat nun lediglich die Mehrheitspartei UMP dem Gesetz zu. Die Opposition fordert inzwischen weitergehende Regelungen auch zur aktiven Sterbehilfe.

Vor zwei Jahren hatte das Schicksal eines querschnittgelähmten Jungen die Debatte in Frankreich ausgelöst. Der damals 21-jährige Vincent Humbert hatte den französischen Präsidenten Jacques Chirac gebeten, ihn sterben zu lassen, was dieser ablehnte. Die Mutter und der Arzt verabreichten dem Todkranken schließlich starkes Narkosemittel und entfernten die lebenserhaltenden Geräte.

In Frankreich schalten Mediziner jährlich an die 150.000-mal lebenserhaltende Maschinen ab, wobei es für die meisten dieser Fälle bislang keinen klaren rechtlichen Rahmen gibt. Nach der Verabschiedung des Gesetzestextes wird die passive Sterbehilfe erlaubt. Patienten dürfen in Zukunft Behandlungen verweigern, dazu gehört auch die künstliche Ernährung. „Unverhältnismäßige“ Verlängerungen von Leben dürfen in Zukunft nicht gegen den Willen des Patienten begonnen und können beendet werden. Nach dem neuen Gesetz kann der behandelnde Arzt nach Beratungen mit den Angehörigen und mindestens einem weiteren Kollegen Entscheidungen zur passiven Sterbehilfe treffen. Dabei sollen die Mediziner wenn möglich auf ein Patiententestament zurückgreifen. Todkranke im Endstadium dürfen schmerzlindernde Mittel erhalten, selbst wenn diese gleichzeitig ihre Lebensdauer verkürzen.

Mit der strikten Ablehnung aktiver Sterbehilfe unterscheidet sich das neue Gesetz von den Regelungen in Belgien, den Niederlanden oder der Schweiz. In Holland dürfen die Ärzte seit 2002 bei Befolgung strenger Kriterien tödliche Injektionen verabreichen. In Belgien gelten seit zwei Jahren ähnliche Bedingungen. In der Schweiz dürfen die Ärzte eine tödliche Dosis eines Medikamentes verschreiben, das die unheilbar Kranken selbst einnehmen. In Deutschland arbeitet das Parlament an einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung zur Regelung passiver Sterbehilfe, die am 1. Januar 2006 in Kraft treten soll. HHG