piwik no script img

Archiv-Artikel

Verstaubte Orte des Gedenkens

NATIONALSOZIALISMUS Die Gedenkstätten in Schleswig-Holstein wurden lange vernachlässigt. Nun will eine Bürgerstiftung Bundesmittel zur Modernisierung beantragen

Eine Förderung einzelner Gedenkstätten ist in Schleswig-Holstein nicht möglich

Die schleswig-holsteinischen Gedenkstätten sind in einem schlechten Zustand. Sie sind finanziell und personell völlig unzureichend ausgestattet, ein Großteil der Arbeit wird von Ehrenamtlichen erledigt. Keine zentrale Geschäftsstelle vernetzt die verschiedenen Orte. Zudem ist Schleswig-Holstein das einzige Land, das bisher keine Mittel des Bundes zur Förderung von Gedenkstätten erhält – es hat sie nicht beantragt.

Im Vergleich zu anderen habe Schleswig-Holstein seine Gedenkstätten lange vernachlässigt, sagt Harald Schmid. Der Hamburger Historiker hat im Auftrag der Bürgerstiftung „Gedenkstätten Schleswig-Holstein“ ein Entwicklungskonzept erarbeitet. „Es gibt einen Überblick über den Zustand der Gedenkstätten, auf dessen Basis wir Anträge einreichen können“, erklärt er. Gestern stellte er die Ergebnisse in Kiel gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Kulturminister Ekkehard Klug (FDP) und dem Präsidenten der Uni Kiel, Gerhard Fouquet, vor.

Eine institutionelle Förderung von einzelnen Gedenkstätten ist in Schleswig-Holstein nicht möglich. Nur Orte, die als nationales oder internationales Symbol für die Schreckensherrschaft der Nazis gelten, können das beantragen.

„Wir haben aber keine Konzentrationslager wie Dachau oder Bergen-Belsen gehabt, die sehr früh als Orte politisch-historischer Bildung genutzt wurden“, sagte Klug.

Aufbauend auf dem Konzept von Schmid will die Stiftung daher beim Bund bis September einen Antrag auf Projektförderung einreichen. Mit dem erhofften Geld sollen die KZ-Gedenkstätten Ladelund und Husum-Schwesing in Nordfriesland modernisiert werden. Dort wurden Gefangene des Konzentrationslagers Hamburg-Neuengamme untergebracht, die den sogenannten Friesenwall errichten mussten. Hunderte Menschen starben dabei.

Der Förderungsantrag wird vom Bund nur bewilligt, wenn das Land Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Kommunen die Hälfte der Kosten trägt. Um dies zu realisieren, müssten angesichts der angespannten Haushaltslage noch Hürden genommen werden, sagte Schmid.

Vertreter verschiedener Landtagsfraktionen äußerten sich erfreut über das Konzept, machten zur Finanzierung aber keine genauen Angaben. Da der Antrag erst im September gestellt werden würde, sei die genaue Aufteilung der Kosten zwischen Land und Kommunen noch „Zukunftsmusik“, sagte der Sprecher des Kulturministeriums.   LINA SULZBACHER