: Protokoll der Wannsee-Konferenz, 20. Januar 1942
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Über die Nachteile, die eine solche Auswanderungsforcierung mit sich brachte, waren sich alle Stellen im klaren. Sie mußten jedoch angesichts des Fehlens anderer Lösungsmöglichkeiten vorerst in Kauf genommen werden.
Die Auswanderungsarbeiten waren in der Folgezeit nicht nur ein deutsches Problem, sondern auch ein Problem, mit dem sich die Behörden der Ziel- bzw. Einwandererländer zu befassen hatten. Die finanziellen Schwierigkeiten, wie Erhöhung der Vorzeige- und Landungsgelder seitens der verschiedenen ausländischen Regierungen, fehlende Schiffsplätze, laufend verschärfte Einwanderungsbeschränkungen oder -sperren, erschwerten die Auswanderungsbestrebungen außerordentlich.
Trotz dieser Schwierigkeiten wurden seit der Machtübernahme bis zum Stichtag 31.10.1941
insgesamt rund 537.000 Juden zur Auswanderung gebracht. Davon
vom 30.1.1933 aus dem Altreich rd. 360.000
vom 15.3.1938 aus der Ostmark rd. 147.000
vom 15.3.1939 aus dem Protektorat Böhmen und Mähren rd. 30.000.
Die Finanzierung der Auswanderung erfolgte durch die Juden bzw. jüdisch-politischen Organisationen selbst. Um den Verbleib der verproletarisierten Juden zu vermeiden, wurde nach dem Grundsatz verfahren, daß die vermögenden Juden die Abwanderung der vermögenslosen Juden zu finanzieren haben; hier wurde, je nach Vermögen gestaffelt, eine entsprechende Umlage bzw. Auswandererabgabe vorgeschrieben, die zur Bestreitung der finanziellen Obliegenheiten im Zuge der Abwanderung vermögensloser Juden verwandt wurde.
Neben dem Reichsmark-Aufkommen sind Devisen für Vorzeige- und Landungsgelder erforderlich gewesen. Um den deutschen Devisenschatz zu schonen, wurden die jüdischen Finanzinstitutionen des Auslandes durch die jüdischen Organisationen des Inlandes verhalten, für die Beitreibung entsprechender Devisenaufkommen Sorge zu tragen.
Hier wurden durch diese ausländischen Juden im Schenkungswege bis zum 30.10.1941 insgesamt rund 9.500.000 Dollar zur Verfügung gestellt.
Inzwischen hat der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Hinblick auf die Gefahren einer Auswanderung im Kriege und im Hinblick auf die Möglichkeiten des Ostens die Auswanderung von Juden verboten.
III. Anstelle der Auswanderung ist nunmehr als weitere Lösungsmöglichkeit nach entsprechen der vorheriger Genehmigung durch den Führer die Evakuierung der Juden nach dem Osten getreten.
Diese Aktionen sind jedoch lediglich als Ausweichmöglichkeiten anzusprechen, doch werden hier bereits jene praktischen Erfahrungen gesammelt, die im Hinblick auf die kommende Endlösung der Judenfrage von wichtiger Bedeutung sind.
Im Zuge dieser Endlösung der europäischen Judenfrage kommen rund 11 Millionen Juden in Betracht, die sich wie folgt auf die einzelnen Länder verteilen:
A. Altreich 131.800
Ostmark 43.700
Ostgebiete 420.000
Generalgouvernement 2.284.000
Bialystok 400.000
Protektorat Böhmen und Mähren 74.200
Estland - judenfrei
Lettland 3.500
Litauen 34.000
Belgien 43.000
Dänemark 5.600
Frankreich / Besetztes Gebiet 165.000
Unbesetztes Gebiet 700.000
Griechenland 69.600
Niederlande 160.800
Norwegen 1.300
B. Bulgarien 48.000
England 330.000
Finnland 2.300
Irland 4.000
Italien einschl. Sardinien 58.000
Albanien 200
Kroatien 40.000
Portugal 3.000
Rumänien einschl. Bessarabien 342.000
Schweden 8.000
Schweiz 18.000
Serbien 10.000
Slowakei 88.000
Spanien 6.000
Türkei (europ. Teil) 55.500
Ungarn 742.800
UdSSR 5.000.000
Ukraine 2.994.684
Weißrußland ausschl. Bialystok 446.484
Zusammen: über 11.000.000