: Rechts-Tipps
Kindergeld während der gesamten Ausbildungszeit erhalten ab dem 1. Januar 2012 alle Auszubildenden, die noch nicht 25 Jahre alt sind. Dieses wird unabhängig davon gezahlt, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist. Der Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn jemand auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist oder sich in einer berufsvorbereitenden Maßnahme befindet. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro. +++ Überflüssige oder zu teure Versicherungen haben die meisten Bundesbürger. Mehr als 2.000 Euro gibt jeder Deutsche pro Jahr für private Versicherungen aus. Dafür sorgt ein Vertreterheer, das auf Provisionsbasis nicht bedarfsgerechte Versicherungen verkauft. Daher sind viele Verbraucher überversichert, andere sind unterversichert oder haben bei einer zu teuren Versicherungsgesellschaft unterschrieben. Die Verbraucherzentrale Hamburg informiert am 2. 2. um 18.30 Uhr über den tatsächlichen Versicherungsbedarf. +++ Gescheitert ist im Dezember die von Hamburg eingebrachte Bundesratsinitiative auf einen bundesweiten Rechtsanspruch auf ein guthabenbasiertes Girokonto. Mit dem Fehlen einer solchen Regelung bleiben für Menschen ohne Konto gravierende Härten bestehen. Deutschlandweit wird die Zahl der Betroffenen von der EU-Kommission auf 670.000 geschätzt. Die Links-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft fordert nun, stattdessen landespolitische Spielräume zu nutzen und das Bremische Sparkassengesetz zu ändern. +++ Kommentare über ihre Unterkunft in Internet-Bewertungsportalen müssen Hotelbetreiber nach einem Gerichtsurteil dulden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) wies am Mittwoch die Berufung einer Klägerin ab, die in Berlin ein Hotel und ein Hostel unter einem Dach betreibt. Die Unterkünfte waren schlecht beurteilt worden.