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Archiv-Artikel

Diskriminierung hält bis zur Landtagswahl an

Die Landesgrünen gehen davon aus, dass NRW im Bundesrat dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz zustimmen wird. Die SPD will noch weitere Veränderungen vornehmen – und das Thema aus dem Wahlkampf heraushalten

DÜSSELDORF taz ■ Die nordrhein-westfälische Landesregierung will jetzt doch dem rot-grünen Antidiskriminierungsgesetz (ADG) im Bundesrat zustimmen – zumindest meint das der stellvertretende Ministerpräsident Michael Vesper (Grüne): „Nachdem diverse Einwände und bürokratische Hindernisse aus dem Entwurf gestrichen wurden, werden wir das Gesetz unterstützen“, erklärte er am Samstag in Köln. Mit dem ADG ist es für benachteiligte Personen oder Gruppen möglich, gegen eine Diskriminierung zu klagen.

Die SPD-Regierung will die Aussage von Vesper so nicht unterschreiben. „Es gibt noch keine Entscheidung, lediglich eine Tendenz des Ministerpräsidenten, dem Gesetz zuzustimmen“, sagt sein Sprecher Reinhard Boeckh zur taz. Bei einer Presseerklärung hatte MP Peer Steinbrück vor zwei Wochen erklärt, er begrüße die von der Bundesregierung vorgenommenen Veränderungen am Gesetz, bemängele jedoch noch einige Passagen. Dies seien vor allem arbeitsrechtliche Punkte, so Boeckh.

Bei der Sitzung am 18. Februar hatte sich NRW wegen der unterschiedlichen Positionen innerhalb der Koalition enthalten. Die SPD wollte der Wirtschaft in ihrem Wunsch der „Entbürokratisierung“ des Gesetzes entgegenkommen. Die NRW-Grünen dagegen sprachen sich dafür aus, das Gesetz in der ersten Fassung durch den Bundesrat zu bringen. Nachdem die Koalition 2003 unter anderem an der Frage der Finanzierung des Metrorapids beinahe auseinander gebrochen war, verständigten sich die Regierungsparteien im „Düsseldorfer Signal“ darauf, sich bei strittigen Themen im Bundesrat zu enthalten.

SPD-Vorsitzender und Landesarbeitsminister Harald Schartau hatte Anfang März in einem Interview erklärt, dass die Landes-SPD versuche, SPD-Bundestagsabgeordnete aus NRW zur Ablehnung des Gesetzesentwurfs zu bewegen. „Die Befürchtung, dass durch Bürokratie die Chancen zu neuen Arbeitsplätzen nach unten gefahren werden, wird uns im Wahlkampf nicht helfen. Sie wird uns schaden.“ Der vorliegende Entwurf müsse „noch ziemlich“ verändert werden.

40 kleinere Veränderungen wurden jetzt von der Berliner Koalition vorgenommen. Unter anderem können große Wohnungsbaugesellschaften bei der Auswahl ihrer Mieter trotz ADG auf eine „ausgewogene“ und „sozial stabile“ Bewohnerstruktur achten. Und die Versicherungen erhalten nach dem neuen Entwurf noch bis 2008 Zeit, ihre Tarife an das Gesetz anzugleichen.

Geblieben ist das von der Opposition heftig kritisierte „Überziehen“ der EU-Richtlinie: Die EU verbietet Diskriminierung nur aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Rasse, ethnischen Herkunft und wegen des Geschlechts. Der rot-grüne Entwurf weitet den Schutz auf fünf zusätzliche Merkmale aus: Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung.

Die Haltung NRWs zur Antidiskriminierung hängt vor allem vom Wahlausgang ab: Die neue Fassung desAntidiskriminierungsgesetzes soll erst nach dem 22. Mai vom Bundesrat abgesegnet werden. NATALIE WIESMANN