BUNDESARBEITSGERICHT ZU GEKÜNDIGTER KASSIERERIN
: Revision von „Emmely“ zugelassen

ERFURT | Der Fall der gekündigten Berliner Supermarktkassiererin geht in die nächste Instanz. Das Bundesarbeitsgericht ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung ein Revisionsverfahren zu. Der unter dem Spitznamen Emmely bekannt Gewordenen wurde nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. (dpa)