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Archiv-Artikel

Türkischer Vater erneut im Recht

Von CHR

FREIBURG taz ■ Kazim Görgülü hat in seinem spektakulären Kindschaftsrechtsstreit erneut einen Erfolg beim Bundesverfassungsgericht erzielt. Karlsruhe hob jetzt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg auf, das Görgülü kein Sorgerecht für sein nicht eheliches Kind einräumen wollte. Die Mutter hatte sich noch vor der Geburt von Görgülü getrennt und das gemeinsame Kind zur Adoption freigegeben. Der heute etwa fünfjährige Junge lebt jetzt bei einer Pflegefamilie, die ihn auch adoptieren will. Deutsche Gerichte hatten dem leiblichen Vater Sorge- und Umgangsrecht verweigert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sah dadurch Görgülüs Rechte verletzt. Dennoch hat das OLG dem Vater auch weiterhin das Sorgerecht verweigert. Wie Karlsruhe jetzt beanstandete, hätte das Naumburger Gericht den Straßburger Urteilsspruch nicht einfach ignorieren dürfen, sondern zumindest berücksichtigen müssen. Eine ähnliche Entscheidung zum Umgangsrecht Görgülüs war bereits im vergangenen Jahr ergangen. CHR