Lob und Tadel

REFORM Der vorgelegte Entwurf für ein „Patientenrechtegesetz“ geht Experten nicht weit genug

Der im Januar von Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) vorgestellte Entwurf für ein „Patientenrechtegesetz“ wurde von ärztlichen Verbänden zum Teil gelobt, von Patientenschutzorganisationen und der Opposition aber überwiegend kritisiert.

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Kranke ihre Rechte kennen und gegen Behandlungsfehler vorgehen können. Der vorgelegte Entwurf orientiert sich dabei an der gegenwärtigen Rechtsprechung, wonach in aller Regel die Patienten beweisen müssen, dass ein Gesundheitsschaden auf Behandlungsfehler zurückgeht. „Die Umkehr der Beweislast ausschließlich bei groben Behandlungsfehlern schafft zwar Klarheit, spiegelt aber nur die ständige Rechtsprechung wider“, so Maria Klein-Schmeink von den Grünen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientinnenstellen und -initiativen (BAGP) fordert derweil „Patientenbriefe“, die in verständlicher Sprache Diagnose und Behandlung beschreiben. Gefordert wird auch die Einbeziehung von Patientenvertretern in außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren. In den kommenden Wochen haben nun Bundesländer wie Verbände Gelegenheit, weiter zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. OS