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Archiv-Artikel

Karstadt gegen Wertheim-Erben

Die KarstadtQuelle AG hat im Konflikt mit den Wertheim-Erben beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) Widerspruch gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt. Der Widerspruch wendet sich konkret gegen die Nichtzulassung der Revision, wie Konzernsprecher Jörg Howe mitteilte. In dem Verfahren in Berlin war eine Klage von KarstadtQuelle abgewiesen und damit der Anspruch von Wertheim-Erben bestätigt worden, die in der Nazizeit enteignet worden waren. In dem seit Jahren geführten Streit geht es um Entschädigungsleistungen für Grundstücke in Berlin im Wert von bis zu 500 Millionen Euro. Der derzeitige Fall bezieht sich auf ein Gelände unweit des Potsdamer Platzes. Dort befand sich in den 30er-Jahren das Stammhaus der jüdischen Kaufmannsfamilie. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang März entschieden, dass die KarstadtQuelle AG kein Rechtsnachfolger von Hertie und Wertheim sei. Folglich könne der Rückübertragungsbescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen von KarstadtQuelle nicht angefochten werden. DPA