piwik no script img

Archiv-Artikel

Elf Parteien stehen zur Wahl

BUNDESTAGSWAHL Wahlausschuss verwehrt vier Gruppierungen die Zulassung. „Die Partei“ plant Beschwerde. Wegen der Zulassung von NPD und DVU kommt es zu einem Disput

VON MARCO CARINI

Recht übersichtlich wird er sein, der Hamburger Stimmzettel zur Bundestagswahl. Während bundesweit 29 Parteien zugelassen sind, bewerben sich in der Hansestadt nur elf Parteien um ein Listenmandat. Vier Bewerber strich der Landeswahlausschuss am Freitag wegen formaler Gründe von der Liste: Neben den „Violetten – für spirituelle Politik“ und den „BürgerInnen für Grundeinkommen“ sind das auch die „Freie Union“ der bayerischen CSU-Dissidentin Gabriele Pauli sowie die „Die Partei“ um den ehemaligen Titanic-Chefredakteur Martin Sonneborn.

Die Nichtzulassung erfolgte allerdings aus unterschiedlichen Gründen: So hatten die „Freien“ gleich zwei sich widersprechende Wahlvorschläge eingereicht, die beide formal fehlerhaft waren und nicht die zur Zulassung notwendigen 1.231 Unterstützungsunterschriften enthielten. Dagegen berief sich der Wahlausschuss bei der „Partei“ auf das ihm vorgesetzte Bundesgremium.

Der Bundeswahlausschuss hatte die Kandidatur bereits am 17. Juli versagt: „Die Partei“, die etwa die Wiedererrichtung der innerdeutschen Grenze fordert, lasse die notwendige „Ernsthaftigkeit ihrer Zielsetzung“ vermissen. „Wir können das nicht gesondert prüfen, sind verpflichtet uns diesem Votum anzuschließen“, so Landeswahlamtsleiter Willi Beiß.

„Die Partei“ will nun „Beschwerde einlegen“, erklärte ihr vor dem Ausschuss erschienener Vertreter Alexander Rupe. Diese Beschwerde indes würde wiederum vom Bundeswahlausschuss geprüft – und so stehen für die Polit-Satiriker die Chancen zur Teilnahme an der Wahl eher schlecht.

Akzeptiert wurden hingegen neben Rentner-Partei und der Piratenpartei auch die rechtsradikale NPD sowie die Deutsche Volksunion (DVU). Ihre Wahlzulassung ging mit Protesten der Linkspartei und der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) einher: Die Vertreter beider Organisationen beklagten, dass NPD und DVU „nicht zu Wahlen zugelassen gehören“ und forderten von dem Ausschuss ein „politisches Signal“. Im Gegenzug beschimpften die DVU sowie auch NPD-Landeschef Jürgen Rieger die beiden Linksparteien als „undemokratisch“ und „altstalinistisch“.

Da es bei der Wahlzulassung „nur um formelle Voraussetzungen, nicht aber um Inhalte“ gehe, so Beiß, blieb das eingeklagte Signal aus: Die Ausschuss-Beisitzenden von CDU, SPD, FDP und auch der GAL stimmten geschlossen für die Zulassung der Rechtsextremen.